Hunde, die nicht angeleint sind, können in manchen Fällen für Wildtiere wie etwa Rehkitze eine Gefahr darstellen. Foto: Seeger

Polizei sind Hände gebunden. Leinenpflicht beschäftigt Stadt regelmäßig.

St. Georgen-Brigach - Zu einem unschönen Vorfall ist es in der Nacht zu Freitag im Bereich Obertal in Brigach gekommen. Wie ein Jagdpächter im Gespräch mit unserer Zeitung berichtet, wurde dort ein gerissenes Reh aufgefunden. Augenscheinlich sei es von einem wildernden Hund angegriffen worden. Er wolle daher einen Appell an die Hundebesitzer richten, ihre Hunde nur unter kontrollierter Aufsicht auszuführen, und habe bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Dass der geschilderte Fall allerdings nach bisherigem Kenntnisstand keine Ermittlungen nach sich ziehen kann, erklärt Dieter Popp, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen. "Aus polizeilicher Hinsicht stellt das zunächst keine Straftat dar", kommentiert er den Fall des gerissenen Rehs. Der Polizei sei weder der Hund noch der Halter bekannt.

Das Nichtbeachten der Leinenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, nicht aber eine Straftat, führt er weiter aus. Eine Differenzierung ist laut Popp hierbei notwendig, da Geschädigte zwar eine Anzeige gegen Unbekannt stellen können, allerdings nur, wenn es sich um eine Straftat handelt. "Es gibt keine Ordnungswidrigkeit gegen Unbekannt", fasst Popp zusammen. "Uns sind zunächst also die Hände gebunden."

Die Ahndung und Prüfung von Ordnungswidrigkeiten liegt in der Verantwortung des Ordnungsamts. Wie Markus Esterle, Leiter der Bürgerdienste, erklärt, sind in St. Georgen die Pflichten von Hundehaltern in der Polizeiverordnung verankert. In dieser ist zwar im Bezug auf Leinenpflicht lediglich festgeschrieben, dass Hunde im Innenbereich angeleint werden müssen, allerdings gibt es auch für Außenbereiche genaue Regeln. "Der Hundehalter muss hier im Einwirkungsbereich sein", betont Esterle. Das heißt konkret: Ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, darf dieses nicht frei umherlaufen.

Amt verschickt Aufklärungsschreiben

Förster Thomas Leser erklärt indes, dass es im Wald zwar zu Wildrissen käme, seiner Erfahrung nach gebe es diesbezüglich aber kein größeres Problem. "In den Wäldern, die ich betreue, laufen relativ viele Hunde. Man hört immer wieder mal, da ist ein Reh gerissen worden, mehr aber auch nicht." Für den Jagdpächter sei das zwar ärgerlich, ein grundsätzliches Problem erkenne er hier aber nicht.

Laut Esterle gehen bei der Stadt indes immer wieder Beschwerden ein. "Leinenpflicht ist bei uns ein großes Thema", betont der Amtsleiter. Regelmäßig käme es zu Vorfällen, in denen Vierbeiner negativ auffallen. "Wir verschicken dann zunächst ein Aufklärungsschreiben an die betroffene Person", erklärt Esterle das Vorgehen bei einer entsprechenden Meldung. "Bei wiederholtem Fall gibt es dann ein Bußgeld."

Das Fehlverhalten von Tierhaltern zu ahnden ist laut Esterles Schilderungen allerdings ein Kampf gegen Windmühlen. Denn: Wo kein Augenzeuge oder konkreter Hinweis vorhanden ist, gestaltet sich eine entsprechende Sanktion schwierig.

Verwaltung appelliert an Hundebesitzer

Der Stadtverwaltung bleibt daher oft – wie auch im Falle des Jagdpächters in Brigach – nur die Möglichkeit, die Bürger immer wieder auf das Problem hinzuweisen. Deshalb betont Esterle: "Wir appellieren an die Vernunft der Hundebesitzer, dass man sensibel mit dem Thema umgeht. Es gibt eben auch viele Menschen, die Angst vor Hunden haben."