Vom süßen Stückchen bis zum belegten Brötchen - jede Menge Leckereien gibt es in Bäckereien. Foto: Drobot Dean – stock.adobe.com

Lange Wege für Frühstücksweckle. Kurioser Rechtsstreit um Brötchen vor Bundesgerichtshof.

St. Georgen - Um den Verkauf von Sonntagsbrötchen drehte sich ein kurioser Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof. Während viele Bäcker bangend gen Karlsruhe blickten, zeigt eine Umfrage in der Bergstadt: Die wenigsten Läden öffnen überhaupt sonntags.

Leckere Croissants, duftende Brötchen und knusprige Brezeln – viele Deutsche wollen darauf auch beim Sonntagsfrühstück nicht verzichten und stürmen am Wochenende regelmäßig zum Bäcker um die Ecke. Doch wie lange dürfen Bäcker sonntags überhaupt Brötchen verkaufen?

Es war die zentrale Frage eines kuriosen Rechtsstreites, der am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. Den Stein ins Rollen gebracht hat eine Klage der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" gegen eine Münchner Bäckereikette. Der Vorwurf: Die Beklagte hätte Brot-, Back-, und Konditorware aus eigener Herstellung sonntags länger als drei Stunden in ihren Filialen veräußert. Der erlaubte Verkaufszeitraum an Sonn- und Feiertagen ist jedoch auf maximal drei Stunden begrenzt – zumindest in Baden-Württemberg und Bayern.

Das bisherige Schlupfloch: Wenn zusätzlich Sitzmöglichkeiten vorhanden sind, es sich also um ein Café handelt, dürfen "zubereitete Speisen" auch länger verkauft werden – denn in diesen Fällen greift das Gaststättengesetz. Der BGH musste allerdings nun darüber entscheiden, ob Brezeln und unbelegte Brote als zubereitete Speise gelten.

Gesetzlich erlaubter Zeitraum von drei Stunden

Angesichts des kuriosen Verfahrens hat sich der Schwarwälder Bote bei den Bäckern in St. Georgen umgehört, wer wie lange sonntags seine Brötchen verkauft – und so von dem Rechtsstreit betroffen sein könnte.

Der "Zuckerbeck" kann das alles locker sehen – denn er hat sonntags geschlossen. "Wir brauchen Zeit, um uns zu erholen", heißt es seitens der Bäckerei. Bei einer Sechs-Tage-Woche wäre das schlichtweg "zu viel".

Auch bei der Bäckerei Hallerbeck in der Gerwigstraße lässt man sich davon nicht beeindrucken. Sonntags findet überhaupt kein Verkauf statt, das BGH-Urteil können sie also sowieso gelassen sehen. "Wir halten uns diesen Tag frei. Auch hätten wir gar nicht genug Personal, um am Sonntagmorgen geöffnet zu haben", erklärt das Unternehmen. Aber auch ohne Sonntagsgeschäft sei man mit dem Umsatz zufrieden.

Die Bäckerei K&U in St. Georgen ist eine der wenigen Adressen, wo man sonntags Brötchen bekommt. Die Filiale hält sich aber an den gesetzlich erlaubten Zeitraum von drei Stunden.

Die Bäckerei Krachenfels verkauft derweil sonntags ganze fünf Stunden ihre Brötchen, hätte also im schlimmsten Fall die Verkaufszeiten verkürzen müssen. Doch am Donnerstagnachmittag gab es Entwarnung: Der BGH folgte den vorherigen Gerichtsinstanzen. Der Verkauf von Backwaren in Bäckercafés ist weiterhin über die drei Stunden hinaus zulässig.

Stefan Körber, Geschäftsführer des baden-württembergischen Bäckerhandwerks, begrüßt dieses Urteil. Auf Nachfrage unserer Zeitung sagt er im Blick auf die vorherigen Entscheidungen: "Ich halte das Urteil für richtig, denn es spiegelt die Realität wider".

Körber weiter: Wie solle man den Verbrauchern erklären, dass sie bis 13 Uhr ihre Brötchen kaufen könnten, aber um 13.01 Uhr dafür zur Tankstelle gegenüber müssten, weil sie im Bäckercafé nur noch einen Kaffee bekämen. "Überall an Bahnhöfen und Tankstellen werden zu jeder Zeit Teigrohlinge aufgebacken – aber den Bäckern will man es verbieten", so Körber rückblickend.

Während etliche Bäcker im Bundesland gen Karlsruhe blickten und das Urteil erwarteten, konnten sich also fast alle St. Georgener Unternehmen entspannt zurücklehnen. Wer erst gar nicht öffnet, muss auch nicht auf die Uhr blicken – unabhängig davon, ob Brezeln nun als zubereitete Speise gelten oder nicht.