AusschussNeubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle hat lange Vorgeschichte / Güteverhandlung

Mit zwei Bauvorhaben der eher delikateren Art hatte sich der Technische Ausschuss (TA) des Gemeinderats in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zu befassen. Die Geschichte um den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Oberkirnach läuft schon seit Mitte 2014.

St. Georgen. Die untere Baurechtsbehörde hatte damals den Bauantrag abgelehnt, da die Halle keinem im Außenbereich privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb diene, so die Begründung. Dagegen legte der Bauherr Widerspruch ein, der abgewiesen wurde. Im Rahmen einer Klage beim Freiburger Verwaltungsgericht kam es inzwischen zu einer Güteverhandlung. Nachdem der Bauherr einige Bedingungen und Vorgaben erfüllt hatte, so etwa die Vorlage einer Liste der Gegenstände, die er in der Halle unterzubringen beabsichtige, könne das Vorhaben zugelassen werden, erläuterte Stadtbaumeister Alexander Tröndle.

Ortsvorsteher Franz Günter sagte, er sei froh über die Möglichkeit, diesen Konflikt gütlich beenden zu können. Ihm sei es lieber, eine nicht ganz unumstrittene Halle im Großen Maierstal zu haben, anstelle der möglicherweise herumliegenden Gegenstände. Axel Heinzmann, Grüne Liste, fragte nach der Überprüfbarkeit und der Kontrolle der eingegangenen Verpflichtungen des Bauherrn durch die Behörden. Der TA folgte dem Vorschlag der Verwaltung und erteilte sein Einvernehmen zum Bauvorhaben, jedoch vorbehaltlich der baurechtlichen Zulässigkeit.

Bei dem Bauvorhaben in Langenschiltach ging es um den Bau eines Pferdestalls mit Bewegungsplatz. Zusätzlich hatte das Gremium über nachträgliche Genehmigungen abgeschlossener Vorhaben dieses Bauherrn zu entscheiden, so eine Geländeverschiebung für den Reitplatz, einen Schuppen, ein Gartenhaus und eine Terrassenüberdachung. Diese ungenehmigten Aktionen wurden bei einer Baukontrolle festgestellt. Bis jetzt wurde die baurechtliche Zulässigkeit nicht überprüft. Die Verwaltung empfahl dem TA, sein Einvernehmen, aber nur vorbehaltlich dieser Zulässigkeit zu geben.

Das brachte Stadtrat Hansjörg Staiger (SPD) auf den Plan. Es sei sehr ärgerlich, bei solchen Vorhaben immer wieder von Bauherren vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. "Diese Fälle nehmen zu", so Staiger. Axel Heinzmann kritisierte, dass es sich um einen massiven Eingriff in den vorhandenen Wald handele. Bürgermeister Michael Rieger sagte, man müsse versuchen, Familien im Ort zu halten. Tröndle erklärte, dass der Bauherr seiner Einschätzung nach für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, die infolge des Eingriffs in den Wald erforderlich seien, herangezogen werde. Es bleibe aber eine Rest-Unsicherheit.

Der TA stimmte bei den zwei Gegenstimmen von Hansjörg Staiger und Axel Heinzmann zu, sein Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen. Allerdings gilt ebenso der Vorbehalt der baurechtlichen Zulässigkeit.

Des weiteren erteilte der Technische Ausschuss zu mehreren Baugesuchen sein Einvernehmen.