Vielerorts herrscht Leinenpflicht. Doch ab und an können sich Hunde auch losreißen. Foto: Armer

Kind von Vierbeiner angesprungen. Maulkorb- und Leinenzwang erlassen.

St. Georgen - Vor Kurzem wurde in St. Georgen ein Kind von einem Hund angesprungen. Zwar blieb das Kind unverletzt, doch das Tier muss sich nun einer Wesensprüfung unterziehen. Was genau dahinter steckt, erklärt die Polizei auf Nachfrage unserer Zeitung.

Die einen lieben sie, die anderen können nichts mit ihnen anfangen: Hunde führen mitunter zu Kontroversen. Mal stört man sich an nicht weggeräumten Hinterlassenschaften, mal an einem Vierbeiner, der nicht angeleint ist.

Maulkorb- und Leinenzwang erlassen

Wenn es zu Beschwerden kommt, ist Markus Esterle, Leiter der Bürgerdienste, mit seinem Amt meist die erste Anlaufstelle. So auch im jüngsten Fall, der sich hinter der Lorenzkirche im Bereich des alten Friedhofes ereignete.

Wie Esterle auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt, hatte sich dort ein Hund losgerissen und ein Kind angesprungen. "Im Prinzip ist aber nichts passiert", beschwichtigt Esterle sogleich. Doch obwohl das Kind unverletzt blieb, wurde aufgrund des Vorfalls eine Anzeige beim Polizeirevier St. Georgen gestellt.

Die Konsequenz: Das Ordnungsamt, das bei den Bürgerdiensten angesiedelt ist, erließ per Bescheid einen Maulkorb- und Leinenzwang. Darüber hinaus wurde die Vorführung bei der Hundeführerstaffel angeordnet. Der Hund musste von den Beamten genauer unter die Lupe genommen werden.

Doch was genau wird dabei untersucht? Laut dem Polizeipräsidium Konstanz wird die Überprüfung gemeinsam mit dem Halter durchgeführt. "Hierbei ist in Alltagssituationen abzufragen, wie sich der Hund bei verschiedenen Konfrontationen mit anderen Menschen verhält", erklärt Pressesprecherin Sandra Kratzer. Dabei wird auch die Besitzerin genauestens beobachtet.

Gehorsam wird abgeprüft

"Des Weiteren wird der allgemeine Gehorsam des Hundes abgeprüft", heißt es vonseiten der Polizei weiter. Um das Tier möglichst in alltäglichen Situationen beobachten zu können, wird er Fahrzeugen, Radfahrern oder Geräuschen ausgesetzt. Letztere reichen bis hin zu Schreien von einem Menschen. Das soll zeigen, unter anderem auch durch Anstarren, wie er in einer Bedrohungssituation reagiert. "Falls vom Hund dies mit erlaubter Aggression beantwortet wird, wird geprüft, wie der Hundehalter auf seinen Hund einwirken kann, um die Situation zu beruhigen", sagt Kratzer.

Dabei wird nichts dem Zufall überlassen: In erster Linie wird auf die jeweilige Ausgangslage eingegangen, es können aber, wenn nötig, nach der rund 30-minütigen Überprüfung weitere Tests im privaten Umfeld oder am Ereignisort folgen, so Kratzer. "Zudem sind während der Überprüfung weitere Hundeführer als Zeugen zugegen, um eine neutrale Bewertung zu gewährleisten."

Wie der St. Georgener Fall schlussendlich ausging, ist nicht bekannt. Für Esterle sind Vorfälle wie diese jedoch keine Besonderheit, wie er gegenüber unserer Zeitung erklärt. "Es kommt immer wieder vor, dass die Hundeführerstaffel gebraucht wird."