Mehrere ehemalige Mitarbeiter der Firma Grässlin gehen vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung vor. Foto: Archiv

Verhandlung: Nur 27 Arbeitsplätze bei der Firma Grässlin sollen in St. Georgen bleiben.

St. Georgen - Zum Teil recht emotional war ein Termin vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen. Grund war die Kündigung von Mitarbeitern durch die Firma Grässlin ohne eine Abfindung.

Seit einem Jahr sei die Verlagerung der Produktion nach Mexiko kommuniziert worden, so der Anwalt des Unternehmens. Nur 27 Arbeitsplätze sollen in St. Georgen bleiben. Die Mutterfirma Intermatic habe Grässlin seit Jahren finanziert.

Bei den Kündigungen seien Sozialpunkte und zwölf unabdingbare Mitarbeiter mit besonderen Fähigkeiten berücksichtigt worden. Laut Gesetz stehe Gekündigten keine Abfindung zu. Als Budget habe er nur den Lohn bis zum 30. Juni zur Verfügung.

Für die jahrzehntelang Beschäftigten sei die Situation enorm schwierig, so Anwältin Beate Schmidt-Kempe, die die anwesenden Gekündigten vertrat. Vor zwei Jahren habe es ergebnislose Versuche gegeben, einen Betriebsrat zu gründen. Auch hätte man fragen können, ob manch Betroffener zeitweise nach Mexiko gegangen wäre. Das Angebot des Unternehmens sei eigentlich nur für die nachdenkenswert, die etwas anderes fänden.

Eine kleine Perspektive biete, dass die Entwicklung in St. Georgen verbleibe und dort zumindest Prototypen entstehen sollten. So könnten vielleicht manche Arbeiter weiter beschäftigt werden. Seit Dezember seien sechs neue Mitarbeiter eingestellt und für 180.000 Euro eine neue Maschine angeschafft worden. Die Massenkapazität sei aber weg, entgegnete der Anwalt des Unternehmens.

Sehr emotional äußerte sich eine der gekündigten Frauen. Sie fand es ungerecht, dass es für alle, unabhängig von der Länge der Betriebszugehörigkeit, das gleiche Angebot gebe. Zu Beginn hatte eine Frau erwähnt, dass es vor wenigen Jahren schon Kündigungen gab, damals inklusive Abfindungen.

Der Anwalt des Unternehmens wies nochmals auf das ihm zur Verfügung stehende Budget hin. Streiten könne man nur über eine falsche Sozialauswahl. Als Anwalt sei man an die Weisungen des jeweiligen Mandanten gebunden, nahm Schmidt-Kempe ihren Kollegen in Schutz.

Wenn eine neue betriebliche Ausrichtung neue Mitarbeiter nötig mache, dann würden diese selbstverständlich eingestellt, so Richter Thomas Gluns. Für Diskussion sorgte die Frage, ob bei einem Kammertermin die Fälle gesammelt behandelt werden sollen. Der Anwalt des Unternehmens sprach sich dagegen aus, Schmidt-Kempe dafür. Gluns entschied schließlich, von Amts wegen einen Kammertermin festzulegen. Der wird aber keinesfalls vor dem 30. Juni sein.