Das Unternehmen J. G. Weisser hat für etwa 75 Angestellte Kurzarbeit angemeldet. Foto: Käfer

Etwa 15 Prozent der Belegschaft müssen ab 1. April mit Einschränkungen leben.

St. Georgen - Die nächste Firma in St. Georgen meldet Kurzarbeit an. Nach EBM-Papst trifft es eine weitere Industriegröße der Bergstadt: J. G. Weisser.

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Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt das Maschinenbauunternehmen, dass man diesen Schritt zum 1. April umgesetzt hat. Laut Geschäftsführer Robert Rettich seien grundsätzlich alle Bereiche des Standortes betroffen, allerdings bislang nicht alle Mitarbeiter.

Kurzarbeit trifft 15 Prozent der Belegschaft

Von knapp 500 Angestellten trifft die Kurzarbeit etwa 75 Personen, was rund 15 Prozent der Belegschaft ausmacht. Die Maßnahme für diese Personen, deren reguläre Arbeitszeit zu Beginn zwischen 20 und 50 Prozent gekürzt wird, gilt vorerst bis Ende Juni dieses Jahres.

Doch Rettich räumt bereits jetzt ein, dass es zu weiterer Kurzarbeit kommen kann. "Je nach Entwicklung der aktuellen Ereignisse kann die Zahl im Mai exponentiell ansteigen." Man könne deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass man schlussendlich bis zu 300 Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken müsse.

Den Schritt, den sich das Unternehmen nicht leicht gemacht hat, begründet Rettich wie auch andere Firmen der Bergstadt mit den Auswirkungen des Coronavirus. "Immer mehr Lieferanten und Kunden schließen weltweit ihre Werke", merkt der Geschäftsführer an. In der Folge brechen die Lieferketten zusammen.

"So kann auf der einen Seite die Produktion nicht aufrecht erhalten werden und auf der anderen Seite kommt es zu einem zunehmenden Auftragsstau, da verkaufte und fertige Maschinen nicht an Kunden ausgeliefert werden können", führt Rettich weiter aus. Darüber hinaus könnten Service-Techniker aufgrund fehlender Flüge oder Einreiseverbote in andere Länder nicht mehr zum Einsatz ausrücken.

"Diese Situation gilt vor allem für ganz Europa, die USA, Mexiko sowie Südamerika", erklärt er. Bei Aufträgen in der Geschäftsanbahnung wurden Verhandlungen kundenseitig auf unbestimmte Zeit verschoben, was zu einer Auftragsdelle führen werde.