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Gericht: Duo handelt und fliegt auf

St. Georgen (tam). Einen Drogenhandel in größerem Umfang sollen ein 41-jähriger Mann aus St. Georgen und ein 60-jähriger Komplize aus Hessen im Frühjahr vorigen Jahres betrieben haben.

Beide müssen sich derzeit vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Wie bereits berichtet, soll ein Teil des bunten Drogensortiments, das der Jüngere im Raum Frankfurt und in St. Georgen verkauft hat, von dem Älteren geliefert worden sein. Im Angebot waren anfangs vor allem Kokain und Marihuana. Ab Mitte März 2016 soll der 41-Jährige auch Amphetamin und Ecstasy-Tabletten verkauft haben.

Eine größere Menge Drogen im Wert von rund 4000 Euro konnte in einem Postpaket sichergestellt werden, das vom Wohnort des 60-Jährigen an den 41-Jährigen geschickt werden sollte. Dieses Paket war in einem Verteilzentrum aufgefallen und der Polizei übergeben worden. Nun gerieten die beiden Angeklagten ins Visier der Drogenfahndung.

Nachdem man in der Wohnung des 60-Jährigen auch noch ein Elektroschockergerät gefunden hatte, wurde er wegen bewaffneten Drogenhandels angeklagt.

Der 41-Jährige, der wegen neun Fällen des Drogenhandels angeklagt ist, hat den Besitz kleinerer Drogenmengen inzwischen zugegeben. Und er räumte auch ein, dass das Drogenpaket an ihn geschickt werden sollte. Der Inhalt sei allerdings nur zum Teil für ihn bestimmt gewesen. Keinesfalls sei der 60-jährige Mitangeklagte der Absender gewesen.

Spannend wurde es am dritten Verhandlungstag, als das Gericht zahlreiche kriminaltechnische Untersuchungsberichte verlas. Daraus ging hervor, dass in dem Drogenpaket nicht nur Fingerabdrücke des 60-Jährigen gefunden wurden, sondern auch ein Katzenhaar, das eindeutig von der Katze stammte, die er damals in seiner Wohnung hielt.

Der gesundheitlich schwer angeschlagene 60-Jährige äußerte sich bislang dazu nicht. Das Gericht will noch einen Sachverständigen zur Drogensucht der beiden vielfach einschlägig vorbestraften Beschuldigten befragen. Ein Urteil soll voraussichtlich erst am 26. Januar gefällt werden.