Der Gehweg zwischen der Gerwig- und der Hauptstraße. Am linken Gebäude, zwischen Balkonen und dem Erker will der Eigentümer einen Behindertenaufzug anbauen. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder-Bote

Ausschuss entscheidet gegen Wunsch der Stadtverwaltung zugunsten einer Physiopraxis

Von Jürgen Liebau

 

St. Georgen. Gegen den Wunsche der Stadtverwaltung darf an der Fassade des Hauses Gerwigstraße 40 ein Behindertenaufzug gebaut werden. Damit setzte sich der Technische Ausschuss des Gemeinderates in der Abstimmung mehrheitlich durch. Dass eine Physiopraxis in einem mehrstöckigen Gebäude mit einem Aufzug zu erreichen ist, sollte eigentlich mittlerweile Standard sein. Nicht aber so im Haus Gerwigstraße 40. Um das zu ändern, plant der Hauseigentümer, nachträglich an der Ostfassade einen verglasten Aufzug zu bauen.

So einfach ist das aber nicht, wie die Stadtverwaltung in der jüngsten Sitzung des technischen Ausschusses betonte. So sei das Bauvorhaben außerhalb der Baulinie überwiegend auf städtischem Grundstück. Außerdem verlaufe darunter sowohl die Fernwärmeleitung der EGT, als auch ein Stromkabel. Beide Leitungen dürften nicht überbaut werden. Auch die SVS meldete Bedenken wegen naher Gasleitungen an.

Auch gestalterisch tut sich die Stadt schwer. Denn der betroffene Fußweg zwischen Hauptstraße und Gerwigstraße ist einst bewusst durch Baugrenzen so gestaltet worden, damit eine Sichtbeziehung zwischen beiden Straße besteht. "Mit dem geplanten Aufzug, vollständig außerhalb der Baulinie, wird die Sichtbeziehung auf dem Weg zwischen Hauptstraße und Oberer Gerwigstraße durch die räumliche Verengung der Treppenanlage überwiegend verdeckt und damit nicht mehr klar erlebbar", erklärte Stadtbaumeister Reinhard Wacker im Ausschuss. Die Zergliederung der Freiräume und Fassaden durch Vor- und Rücksprünge und Werbeanlagen werde wie im gesamten Marktplatzbereich fortgesetzt, betonte der Fachmann.

Ein weiteres Argument gegen den Bau ist die vorhandene Treppenanlage zwischen Haupt- und Gerwigstraße, die nach Abschluss der Bauarbeitern nur noch 2,56 Meter breit wäre. Das, so die Stadtverwaltung, sei "räumlich und funktional unzuträglich". "Dass der Betreiber einer Physiopraxis barrierefrei zu erreichen sein will ist aus seiner Sicht natürlich in Ordnung", so Reinhard Wacker. Insgesamt als überwiege das Allgemeinwohl und deshalb lehnte die Stadtverwaltung die Einvernahme ab.

Um sich vor Ort ein Bild zu machen, besichtigte der Ausschuss vor der Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit den geplanten Standort des Aufzugs. In der anschließenden Debatte vertraten die meisten Ausschuss-Mitglieder eine andere Meinung als die Stadtverwaltung. Sprecher aller Fraktionen erklärten, dass man eine Ausnahme durchaus erteilen könne. Durch die Verglasung sei der Bau nicht so massiv, man könne auch durchschauen. Allerdings müssten alle Kosten, insbesondere die Verlegung der Versorgungs-Leitungen, der Bauherr selbst tragen. An der Stadt dürften keine Kosten hängen bleiben, hieß es.

Die Stadtverwaltung wird nun mit dem Bauherren die Details besprechen.