Die Gemeinde Zimmern hat die Grundsteuerhebesätze gesenkt, was aber nicht automatisch zu einer geringeren Steuerzahlung führt. Insbesondere Eigentümer unbebauter Grundstücke zahlen zukünftig mehr. Foto: Weisser

Das Thema Grundsteuer treibt viele Bürger aktuell um. Jetzt gibt es konkrete Beispiele aus Zimmern.

Nach der Grundsteuerreform reduziert die Gemeinde Zimmern vorerst die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 335 Prozent. Damit erfüllt die Kommune voraussichtlich die politische Zielvorgabe, dass nach der Reform nicht weniger und nicht mehr Grundsteuern in das Gemeindesäckel fließen sollen. Genau gerechnet müssten es 337 Prozent sein, informierte Kämmerer Martin Weiss. Die Verwaltung hatte aber eine Abrundung auf 335 Prozent vorgeschlagen. Damit verzichte man auf 6400 Euro.

 

Es gibt Widerspruch

Ratsmitglied Winfried Praglowski war damit nicht einverstanden. In Anbetracht der Aufgabenfülle der Gemeinde plädierte er für einen Hebesatz von 337 Prozent. Das Gremium verständigte sich bei vier Gegenstimmen auf den Verwaltungsvorschlag.

Bisher lagen die Hebesätze bei 370 (Grundsteuer A) und 360 (Grundsteuer B). Beschlossen wurde ebenso die geänderte Satzung.

Für ein Jahr habe man die Grundsteuer „abgearbeitet“, im nächsten Jahr werde man sich erneut damit befassen, kündigte Bürgermeisterin Carmen Merz an. Zimmern hatte im Haushalt 2024 ein Grundsteueraufkommen von insgesamt 1,09 Millionen Euro veranschlagt. Ungefähr dieser Betrag müsste nach derzeitigem Stand – es fehlen noch 25 Grundsteuermessbescheide des Finanzamts – auch in 2025 eingenommen werden. Die Senkung des Hebesatzes bleibt nach neuem Recht in der Summe zwar aufkommensneutral, sie führt jedoch bei den Steuerpflichtigen zu Verschiebungen, die nicht unerheblich ausfallen können.

Neue Bescheide

Einzelne zahlen weniger, andere wiederum deutlich mehr. Es werden sich deshalb nicht alle Grundstückseigentümer freuen, wenn ihnen der neue Bescheid ins Haus flattert.

Ratsmitglied Karl-Heinz Faisst machte darauf aufmerksam, dass gegebenenfalls Einsprüche gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamts eingelegt werden sollten – und nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Bei der Neufestsetzung der Grundsteuerwerte seien die aktuellen Bodenrichtwerte in den Kommunen maßgeblich, erklärte Weiss auf Nachfrage aus der Ratsrunde. Von Erhöhungen seien deshalb vor allem unbebaute Grundstücke betroffen. In Zimmern komme es bei knapp der Hälfte der 3815 Grundsteuerfällen zu keiner Erhöhung.

Das sind die Sprünge nach oben

Der Finanzchef auf dem Rathaus hatte die Veränderungen für die Sitzung statistisch aufbereitet. In 325 Fällen gebe es eine Mehrbelastung zwischen 250 Euro und 500 Euro. Bei 24 Grundstücken liege die Erhöhung über 1000 Euro. In einem Fall, so die Aussage des Fachbeamten für das Finanzwesen, sei die Grundsteuer von 7000 Euro auf 27 000 Euro gestiegen.

Mit einem Hebesatz von 335 Prozent liege man im Rahmen des vom Landesfinanzministeriums veröffentlichten Transparenzregisters. Für Zimmern würden dort als Bandbreite 306 bis 338 Prozent genannt. Laut Aussage von Weiss sind auch Gemeindegrundstücke von Erhöhungen betroffen.