Das Sportgericht des Fußballbezirks Nordschwarzwald sanktioniert den FV Calw. Bei ihm ist bei einem C-Jugend-Spiel einiges aus dem Ruder gelaufen.
Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Der Fußballbezirk Nordschwarzwald hat ein weiteres Sportgerichtsurteil veröffentlicht. Betroffen ist diesmal der FV Calw.
Konkret geht es um ein Spiel in der C-Junioren-Kreisstaffel zwischen dem FV Calw und der SG VfL Hochdorf. Ein Zuschauer, der dem FV Calw zugeordnet wird, erhält „wegen sportwidrigen Betragens eine Geldstrafe im mittleren dreistelligen Bereich“, wie es in einer Mitteilung des Bezirks heißt. Bei dem Zuschauer handelt es sich demnach um den Vater einer Spielers. Er habe nach einem nicht gegebenen Strafstoß den Schiedsrichter mit massiven Beleidigungen und Bedrohungen überzogen. Der Bezirk schreibt: „Das Sportgericht stellte klar, dass ein derartiges Verhalten, insbesondere bei einem Jugendspiel, völlig inakzeptabel sei. Das Gremium erhöhte die Geldstrafe deutlich über das übliche Maß hinaus, um ein klares Signal zu setzen.“
Keinen Schlüssel gegeben
Beim gleichen Spiel wurde auch der FV Calw als Gastgeber wegen „Vernachlässigung der Platzdisziplin“ mit einer Strafe im unteren dreistelligen Bereich sanktioniert. Der Bezirk schreibt: „Grund war ein Vorfall, bei dem die Kabine der Gästemannschaft unter Wasser gesetzt und Ausrüstung sowie Kleidung durchnässt wurden. Zudem wurde festgestellt, dass der SG Hochdorf kein Kabinenschlüssel zur Verfügung gestellt wurde, so dass die Räume während der Partie offenstanden. Der Verein ist seiner Pflicht, für geordnete Verhältnisse und Schutz der Gäste zu sorgen, nicht ausreichend nachgekommen, stellt das Sportgericht fest. Beide Urteile gelten vorbehaltlich der Einspruchsfrist.“
Vor vier Wochen kündigte der Bezirk an, künftig regelmäßig Sportgerichtsurteile zu veröffentlichen. In dieser Woche ist es bereits das zweite Urteil, das er publik macht.