Der Grillpavillon auf dem Bickelsberger Sportgelände ist bereits fertig betoniert. Foto: Hertle

Die Realisierung des Sport- und Freizeitgeländes Affolter in Bickelsberg hat schon begonnen. Nun werden die Pläne öffentlich ausgelegt.

Rosenfeld-Bickelsberg - Die Realisierung des Sport- und Freizeitgeländes Affolter in Bickelsberg hat schon begonnen. Nun werden die Pläne öffentlich ausgelegt.

Vor der Winterpause ist schon der Grillpavillon weit gediehen – ein Zeichen, wie weit das von TSV Bickelsberg und der Bürgerschaft gemeinsam geplante Projekt fortgeschritten ist. Unter Leitung von TSV-Chef Rudi Rauch und seinem Stellvertreter Rainer Schneider haben Freiwillige an vielen Wochenenden Sonderschichten geleistet.

Ruhe ab 22 Uhr

Währenddessen geht das vom Ministerium für Ländlichen Raum im Rahmen des Programms "Gemeinsam schaffen" geförderte Vorhaben auch administrativ weiter. Nach dem Beschluss des Rosenfelder Gemeinderats, den Bebauungsplan zu billigen, ist nun eine Anhörung der Öffentlichkeit vorgesehen. Um Konflikte mit den Bewohnern des benachbarten Neubaugebiets Brünnle wegen Lärmbelästigung zu vermeiden, wird festgelegt, dass die Anlagen auf dem Gelände im Regelfall nur bis 22 Uhr genutzt werden dürfen. Ein Gutachten hatte ergeben, dass tagsüber die Grenzwerte wohl nicht überschritten würden, wohl aber nachts stellenweise zu erwärten wären.

Am westlichen Rand sollen nur kleinere Gehölze gepflanzt werden. Die drei großen Obstbäume am Ostrand sollen stehen bleiben.

Pläne sind einzusehen

Die Planunterlagen inklusive Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Untersuchung sowie Gutachten zum Immissionsschutz sind vom 21. Januar bis einschließlich 21. Februar auf der Website der Stadt Rosenfeld (www.rosenfeld.de/rathaus+_+service/oeffentliche+bekanntmachungen) und im Rathaus Rosenfeld zu den üblichen Öffnungszeiten einzusehen.

Besucher müssen sich vorab anmelden und geimpft, genesen oder getestet sein (der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein). Während der genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese werden dann im Ortschaftsrat und im Gemeinderat behandelt und und entschieden.