Für die Benutzung des Sportzentrums Geißbühl gelten ab 15. März Regeln. Foto: Ulrike Zimmermann

Eine neue Benutzungsordnung gilt ab 15. März für das neue Sportgelände auf dem Geißbühl.

Ein so modernes Sportzentrum wie im Industrie- und Gewerbegebiet Meßstetten auf dem ehemaligen Kasernengelände wünschen sich viele Städte und Gemeinden. Nach der grundlegenden Sanierung und Erweiterung hat die Stadt für die Vereine und Schulen eine nachhaltige Sportstätte nach dem aktuellen Stand der Technik geschaffen, die ihresgleichen sucht und noch dazu den Nutzern unentgeltlich überlassen wird. Am 24. Juli 2024 wurde das Sportzentrum Geißbühl nach 15-monatiger Bauzeit feierlich von Bürgermeister Frank Schroft eröffnet und für den Lehr-, Trainings- und Wettkampfbetrieb übergeben.

 

Ein Funktionsgebäude für Duschen, Umkleiden, Toiletten, Geräteräumen und einem Kiosk ist derzeit aber noch in der Planungsphase. In seiner jüngsten Sitzung hat nur der Gemeinderat Meßstetten die Satzung über die Benutzung des Sportgeländes einstimmig beschlossen. Diese tritt am 15. März in Kraft.

Die Satzung regelt unter anderem die Benutzungszeiten von 6 bis 21.30 Uhr, Vorschriften zur sachgemäßen Benutzung der Sportstätten und Haftungsfragen. Es ist verboten, das Sportgelände mit Fahrrädern, Mofas, Inline-Skates, E-Scootern und anderen Fahrzeugen zu befahren, gesperrte Teilbereiche des Sportgeländes zu betreten, Tiere auf das Sportgelände mitzunehmen, auf dem gesamten Areal zu zelten und offene Feuer zu entzünden. Das Rauchen ist nur im Zuschauerbereich gestattet.

Pyrotechnik ist streng verboten

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Art ist hingegen streng untersagt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Benutzungsordnung verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro rechnen, heißt es in der Satzung.

Gemeinderat Alfred Sauter von der Bürgerliste wollte wissen, wie mit denjenigen verfahren wird, die diese Benutzerverordnung nicht lesen könnten oder wollten. Frank Schroft verwies in diesen Zusammenhang auf das Freizeit- und Sportgelände auf dem Blumersberg. Die allgemeinen Verhaltensregeln hingen vor Ort aus und sind um entsprechende Symbole, die für jeden verständlich sind, ergänzt.