Die Gemeinde Jettingen investiert laufend in Kinderspielplätze, wie hier am Asternweg. Künftig stehen hierfür auch die Ablösebeträge von Bauherren zur Verfügung, die nicht selbst eine Spielfläche vorhalten wollen. Foto: Zabota

Geld statt Spielplatz: Wenn sie keinen Bedarf sehen, können Bauträger beim Neubau von Mehrfamilienhäusern in Jettingen künftig eine Ablösesumme bezahlen. Dann müssen sie selbst keinen Spielplatz anlegen.

Jettingen - Der Jettinger Gemeinderat hat bei seiner Sitzung am Dienstagabend beschlossen, Bauträgern künftig anzubieten, die Verpflichtung zum Bau von Spielplätzen durch einen Geldbetrag abzulösen. Eine entsprechende Satzung haben die Mitglieder einstimmig beschlossen.

Der Hintergrund: Die Landesbauordnung (LBO) schreibt bei Mehrfamilienhäusern von einer bestimmten Anzahl von Wohnungen vor, dass der Bauherr einen Spielplatz für Kleinkinder anlegt. Sind es mehr als drei Wohnungen, muss die Größe der Spielfläche mindestens 30 Quadratmeter betragen. Je mehr Wohnungen, desto größer muss die Fläche sein. Sind es beispielsweise elf Wohnungen, aber nicht mehr als 20, kommen zu den 30 Quadratmetern zwei weitere je Wohnung hinzu.

Verpflichtung führt oft zu Alibi-Bauten

Allerdings zeige die Erfahrung, so die Gemeinde, dass diese Plätze oft nur ein Provisorium sind, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Oft gebe es nur wenige oder gar keine Kinder. Außerdem würden die Flächen teilweise nicht gepflegt, nicht gewartet und bald nach der Bauabnahme wieder abgebaut.

Daher bietet die LBO Bauherren an, sich von dieser Verpflichtung sozusagen freizukaufen. Jedoch nur dann, wenn der Geldbetrag der Errichtung oder dem Ausbau eines nahe gelegenen, gefahrlos erreichbaren kommunalen Kinderspielplatzes dient.

Diesen Weg will Jettingen jetzt gehen. "Wir investieren ja ständig in unsere Spielplätze", sagt Bürgermeister Hans Michael Burkhardt. Jetzt gebe es eine klare Richtlinie als Angebot.

Das Angebot lautet: Von der dritten bis zur zehnten Wohnung gilt ein Ablösebetrag von insgesamt 6000 Euro. Von der elften Wohnung an weitere 6000 Euro, zuzüglich 500 Euro je Wohnung. Die "Satzung für die Ablöse von Kinderspielplätzen im baurechtlichen Verfahren" gilt vom 1. Dezember an.

Vergabe für Kindergarten-Aufstockung

Unterdessen geht es auch bei der Aufstockung des Kindergartens Heubergring weiter. Der Gemeinderat hat der Vergabe der Heizungs- und Sanitärarbeiten in Höhe von knapp 114 000 Euro an die ortsansässige Firma Sindlinger zugestimmt.