Der Bauausschuss hat einer zu großen Spielhalle in der Alemannenstraße eine Absage erteilt und eine kleine Spielothek im Dorfzentrum mehrheitlich ebenfalls abgelehnt.
Der Mindestabstand zu zahlreichen öffentlichen Einrichtungen wird bei letzterer nicht eingehalten.
Es könnte sein, dass Maulburg bald zu einer Spielhallenhochburg wird. In der V-Lounge gegenüber des Rathauses gibt es zwei Spielautomaten, bald sollen an zwei Stellen im Dorf weitere Automaten aufgestellt werden. Der Ausschuss sieht diese Automaten aber sehr skeptisch.
Shishabar soll nicht zur Spielothek werden
Mehrheitlich abgelehnt wurde der Bauantrag eines Bauherren, der seine Shishabar in der Hermann-Burte-Straße 51 zu einer Spielothek umbauen will. Sieben Spielgeräte sollen in ihr aufgestellt werden. Christian Leszkowski (SPD) sagte, erst müsse geklärt werden, ob das, was geplant sei, auch betrieben werden könne. Das Landesglücksspielgesetz schreibt einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie von der Spielhalle zur bestehenden Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen vor. Dieser Mindestabstand wird aber weder von den Schulen, der Kita dem Kunstrasenplatz noch dem Sportplatz eingehalten.
Heidrun Seidensticker (Freie Wähler) nannte das Vorgehen des Bauherrn ein „wunderbares Beispiel, wie es nicht laufen soll“. Markus Meßmer (WFM) sagte, es habe sich nichts an der Sachlage geändert. Die Grundlagen müssten klar sein, bevor über die Sache abgestimmt werde. Kurt Greiner (Freie Wähler) und Bürgermeisterin Jessica Lang stimmten für den Bauantrag, weil laut Landratsamt Lörrach das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig sei.
Kerngebietstypische Vergnügungsstätte
Einstimmig verweigerte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen einem Bauantrag über die Errichtung einer Spielhalle an der Alemannenstraße 33. Im dritten Anlauf versucht ein Bauherr eine Spielhalle zu errichten – nun geht es um zwölf Spielgeräte auf einer Fläche von 144 Quadratmeter. Das ist weit über dem was erlaubt ist. Als Nutzfläche für die Spielhalle sind maximal 100 Quadratmeter erlaubt, weil sie als kerngebietstypische Vergnügungsstätte einzuordnen ist.
Spielhallen, „die den Schwellenwert von 100 Quadratmeter Nutzfläche erheblich überschreiten“, heißt es in einem VGH-Urteil von 2006, (…) „sind im Regelfall als kerngebietstypisch einzustufen, da eine Vergnügungsstätte derartigen Zuschnitts auf einen größeren Umsatz und Einzugsbereich angewiesen ist, die mit dem Mischgebietscharakter eines Gebietes nicht mehr vereinbar ist“. Die Einrichtung von Spielhallen im Ortsgebiet ist, so die Gemeindeverwaltung, nicht im Sinne der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde. Der Bauherr darf sein Bauvorhaben nur in abgespeckter Form verwirklichen: er hat eine Baugenehmigung bekommen für eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von unter 100 Quadratmeter. Die Gemeindeverwaltung prüft derzeit, ob sie das B-Plan-Verfahren „Hirschwangen“ (in ihm liegt die Spielothek) weiterführt und dann auch eine Veränderungssperre einführt.