Spielhallen zählen zu Vergnügungsstätten. Foto: Gambarini

Für Spielhallenbetreiber geht es um die Existenz. Mit Auslaufen des Glückspiel-Staatsvertrags Ende Juni endet auch die Härtefall-Regelung. Der SchwaBo hat beim Hausacher Glücksspiel-Unternehmer Michael Holderer nachgefragt.

Hausach - Seit 2012 ist das Landes-Glücksspielgesetz in Kraft. "Darin ist zusätzlich zur üblichen Erlaubnis eine glücksspielrechtliche Erlaubnis festgeschrieben", erklärt Michael Holderer. Diese ist mit einer Laufzeit von 15 Jahren befristet und legt einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zur nächsten Spielhalle und zu Jugendeinrichtungen wie Sporthallen oder weiterführenden Schulen fest.

Um das Dilemma der Spielautomatenbranche und Casinos zu verstehen, müsse auch ein Blick ins Baurecht geworfen werden. "Denn Spielhallen zählen zu Vergnügungsstätten und gehören baurechtlich damit in den Kernbereich, also die Innenstadt. Nur mit Ausnahmen können sie in einem Mischgebiet ausgewiesen werden", so der Hausacher Unternehmer.

Bestehende Spielhallen würden hauptsächlich im Innenstadt-Bereich liegen, wo 500 Meter Luftlinie zur nächsten Spielhalle extrem weit seien. "Und Ausweichmöglichkeiten gibt es keine", verweist Holderer auf den Grund der zu erwarteten Schließungswelle Ende Juni.

80 Prozent der Spielhallen wären betroffen, weil alle eine neue Genehmigung bräuchten, die innerhalb der starren Abstandsregel nicht mehr möglich werden.

Baurecht macht alles deutlich komplizierter

Dass man im Kontext dieser gesetzlichen Regelungen das Online-Glücksspiel erlaubt habe, ist für den Vorstand im Fachverband Spielhallen unverständlich. Denn die Auflagen in einem Casino seien streng reglementiert, laut Spielverordnung dürfen lediglich zwölf Automaten mit Gewinnmöglichkeit bei einer Konzession aufgestellt werden.

Geschultes Personal und die gesetzliche Regelung, dass jeder Spieler mit lediglich einem Spiel und maximal begrenztem Spieleinsatz von 60 Euro beschäftigt sein darf, seien der beste Spielerschutz überhaupt. Solche Grenzen gebe es im Internet nicht.

In der Bevölkerung sieht Holderer allerdings einen Widerspruch, weil einerseits die Spielhallen mit Zockerhöllen und Spielsüchtigen assoziiert würden, andererseits ein Besuch im Baden-Badener Casino aber als Highlight gesehen werde. Außerdem würden viele Menschen in ihrer Freizeit gerne spielen.

"Natürlich gibt es auch Spielsüchtige, aber wegen zwei Prozent Spielsüchtiger 98 Prozent der Menschen ihr Freizeitvergnügen zu nehmen, das ist nicht fair", findet der Hausacher.

Unkontrolliertes Glücksspiel im Internet

Spielhallenbetreiber wären kleine bis mittlere Unternehmer, die in ihrer Region verwurzelt wären und sich ihrer Verantwortung bewusst seien. Wenn nun 80 Prozent der Spielhallen geschlossen würden, die bisher gut besucht gewesen wären, sei dem stundenlangen, unkontrollierten Glücksspiel im Internet Tür und Tor geöffnet. Deshalb plädiert Michael Holderer für eine Qualitätsoffensive und Zertifizierung von Spielhallen, doch im Moment seien den Unternehmen die Hände gebunden. In der Videokonferenz mit Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hatte diese ein Gespräch im Ministerium zugesagt, um die ganze Problematik eingehend zu diskutieren.

Michael Holderer hat seinen Automatenservice mittlerweile um Kaffeemaschinen, Getränke- und Warenautomaten erweitert. Sein Vater Rolf Holderer hatte den Betrieb 1963 in Mahlberg gegründet und war damit 1969 nach Hausach gezogen. Im Laufe der Jahre hat er seinen Betrieb auf- und ausgebaut, bis Michael Holderer 1991 mit in die Firma eingestiegen ist. Zu Beginn beschränkte er sich auf das Aufstellen von Spielautomaten in der Gastronomie, es folgten Dart- und Flipperautomaten, Billardtische und Anderes. 2005 eröffnete er dann in Lahr seine erste eigene Spielhalle, 2011 folgte ein Casino in Freudenstadt und 2015 eines in Willstätt. Michael Holderer ist Mitglied des Vorstands im Fachverband Spielhallen.

Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.