Wie lange sollen die Terrassen der Gaststätten in Villingen-Schwenningen im Sommer öffnen dürfen? Kaum eine Frage zur Gastronomie war für die Stadträte so schwer zu beantworten. Genau das führte jetzt zu einer bemerkenswerten Beschlussfassung – und einer bitteren Pille, die nun zwei Gastronomen schlucken müssen.
Ein Jahr lang hat Villingen-Schwenningen getestet, was passiert, wenn die Freibewirtschaftungen der Gaststätten und Lokale im Sommer eine Stunde länger öffnen dürfen. Sie durften dann unter der Woche bis 23, am Wochenende, also freitags und samstags, gar bis 24 Uhr öffnen. Ergebnis: Es sei nachts wenig los gewesen in den Außengastronomien, die Polizei stellte keine Auswirkungen auf die Straftatstatistik fest. Und hatte es Konsequenzen: Einzelne Anwohner, vor allem in der Villinger Färberstraße, liefen dagegen Sturm, es gab eine Art Schlichtungsgespräch mit dem OB, und zwei wählten gar den rechtlichen Weg.
Zwei Varianten zur Auswahl
Die Testphase ist vorbei. Nun war es am Gemeinderat, den Kurs für die Zukunft festzulegen. Und da tat man sich sichtlich schwer, eine Entscheidung zu fällen. Die zugrundeliegenden Varianten waren klar: Rückkehr zur sommerlichen Sperrzeit-Regelung aus der Zeit vor 2024 mit 22 Uhr Sperrzeitbeginn unter der Woche sowie 23 Uhr an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen in der gesamten Stadt einheitlich oder Rückkehr zur Sperrzeit-Regelung, die für die Färberstraße eine andere Sperrzeit vorsieht – während Gastronomen in anderen Straßen im Sommer jeden Tag bis 23 Uhr außen bewirtschaften durften, mussten die Färberstraßenwirte unter der Woche das letzte Bier draußen schon um 22 Uhr ausschenken, am Wochenende bis 23 Uhr.
Zwischen diesen zwei Varianten sollten sich die Stadträte eigentlich entscheiden.
Freie Wähler wollen keinen Beschluss
Doch Ulrike Heggen von den Freien Wählern, seit Jahren eine vehemente Kämpferin für eine Gleichbehandlung aller Gastronomen in der Stadt, brachte noch eine ganz andere Variante ins Spiel: „Wir wollen nicht mehr zur alten Regelung zurückkehren, sondern uns für die Gastronomie stark machen.“ Es solle nicht die ganze Gastronomie pauschal bestraft werden und früher schließen müssen – wenn das irgendwann einmal an anderer Stelle, etwa gerichtlich, entschieden werde, sei das etwas anderes und müsse das wohl akzeptiert werden.
Die einjährige Testphase hat zu keinen großen Beschwerden und Problemen geführt. Eine hundertprozentige Ruhe werde ohnehin nicht erreicht. Für Heggen stand also fest: keine Rolle Rückwärts – weder zu einer generell längeren Sperrzeit, noch zur Färberstraßen-Spezialregelung. „Wir möchten einen eigenen Beschlussantrag einbringen und den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen. Wir sehen keine Veranlassung, die Rechtslage zu ändern“, so Heggen.
Debatte wird emotional
Wieviel Zunder im Thema ist, zeigte eine Wortmeldung aus den AfD-Reihen. Ganz anders nämlich sah das Olaf Barth: „Wir hatten einen guten Kompromiss vor dem 1. März 2024. Dann kam ein dämlicher Antrag von zwei Fraktionen“ – „noch dämlicher“ sei gewesen, dass der Gemeinderat dem Vorschlag gefolgt sei, so Barth, während die Stadträte ob dieser Beleidigungen empört schnaubten. Barth aber ließ sich nicht aus dem Konzept bringen und sprach eifrig weiter: Der Krieg sei vorprogrammiert gewesen zwischen Gastronomen und Anwohnern. Das müsse man nun heilen und sollte daher dem Vorschlag der Stadt folgen und die Sperrzeitverkürzung zurücknehmen.
Ganz so leicht wollte es sich Nicola Schurr, SPD, nicht machen. Das sei eine „schwierige Entscheidung“, fand er. Und: „Egal wie wir es machen, wir werden nicht alle zufriedenstellen können.“ Die SPD tendiere zur Variante 2, das wäre die Färberstraßenspezialregelung gewesen.
Ein Gastronom packt aus
Als ein Wirt aus genau dieser Zone konnte FDP-Stadtrat Michael Steiger aus dem Nähkästchen plaudern. Zwei Gastronomien in VS betreibt er, eine in Schwenningen, eine in Villingen – in der Färberstraße. „Egal, wie ich abstimme, es ist immer schlechter für mich.“ Und dass die Färberstraßenspezialregelung in der Tat eine spezielle Sache sei, ging aus seinen lebhaften Schilderungen hervor: „Wenn ich einen Gast habe, der vielleicht als Kurgast in Bad Dürrheim ist und bei mir gemütlich ein Bier trinkt und ich um zehn Uhr rausgehe und sage, wir sind hier baulich eingeschränkt, aber geh’ zehn Meter weiter, da darfst Du länger – ich glaube nicht, dass der mich dann für voll nimmt.“ Hart ging er mit einem in seinen Augen gastwirteunfreundlichen Villingen-Schwenningen ins Gericht, das anstatt aufstrebender Freizeitmetropole wohl doch „lieber Schlafinnenstadt“ sein will. Außer Frage stehe, dass die Anlieger ein Anrecht auf Nachtruhe haben – in den Streitfällen von Villingen allerdings habe er manchmal eher Eindruck, dass hier eine Fehde ausgefochten werde. „Die FDP wird sich dem Freie-Wähler-Antrag anschließen, ich kann keinem der beiden Vorschläge hier zustimmen“.
Auch aus den Worten von CDU-Sprecher Dirk Sautter klang Frust heraus: „Wir merken am Ende, dass wir es niemandem Recht machen können. Und egal, wie wir heute entscheiden, am Ende ist es vielleicht sogar eine andere Instanz, die eine Entscheidung trifft.“ Deshalb halte auch er den Vorschlag der Freien Wähler, die Vorlage der Verwaltung am Sitzungsabend lediglich zur Kenntnis zu nehmen, für „sehr charmant und würde dem gerne zustimmen“.
Dieser Beschluss fällt
Am Ende ging der Vorschlag der Freien Wähler, die aktuelle Sperrzeitenregelung unangetastet zu lassen, bei 22 Ja-, zehn Neinstimmen und einer Enthaltung durch.
Einzelfälle werden nun auch einzeln geklärt – und in zweien solcher Einzelfälle sollte schon unmittelbar nach Sitzungsende am Mittwoch eine für die Gastronomen unheilvolle Konsequenz eintreffen: Gutachten hätten dort nachgewiesen, dass die Lärmrichtwerte nicht eingehalten werden könnten – folglich dürften diese beiden, so Ordnungsamtsleiter Ralf Glück, künftig nur noch bis 22 Uhr ausschenken. Eine betreffende Information werde man den beiden Gastronomen „noch heute Abend“
zustellen und den Betrieb nach 22 Uhr untersagen.