Ab Haus Nummer 28 in der Lederstraße gibt es derzeit für Autos und Lastwagen kein Durchkommen mehr – bis Ende Februar Foto: Rousek

Seit einigen Wochen ist in der Lederstraße sowie in der Inselgasse kein Durchkommen für Autos und Lastwagen. Stattdessen beherrschen zwei Kräne das Bild der Innenstadt. Doch führt das nicht zu größeren Problemen beim Anlieferverkehr?

Calw - Seit Mitte Dezember haben sich zwei Baustellen in unmittelbarer Nähe zueinander aufgetan: eine in der Lederstraße, auf Höhe des Hauses mit der Nummer 28. Die andere im Bereich des abgerissenen Gebäudes in der Inselgasse 5. Aufgrund dieser Baustellen ist eine Durchfahrt durch beide Straßen aktuell nicht möglich.

Wendemanöver sollen verhindert werden

Der Verkehr, der normalerweise durch die Inselgasse fließt – also hauptsächlich der Anlieferverkehr, denn die Lederstraße ist ja bekanntlich eine Fußgängerzone – wird stattdessen über die Untere Brücke geleitet. Bis zur Baustelle ist die Straße befahrbar. Von der Sparkassenbrücke aus gestaltet sich die Lage genauso – bis zur Baustelle können Autos und Lastwagen fahren. Schon in der Bischofstraße werde mit Schildern darauf hingewiesen, bis zu welcher Hausnummer die Zufahrt möglich ist und wo die Umleitung verläuft, betont die Pressesprecherin der Stadt Calw, Stefanie Schweigert. Damit sollen Wendemanöver verhindert werden.

Wie Lastwagen wieder aus der Lederstraße hinauskommen, nun da die Durchfahrt nicht mehr möglich ist, lässt die Stadtverwaltung jedoch auch auf mehrfache Nachfrage offen. Es steht zu befürchten, dass sie rückwärts durch die Fußgängerzone fahren müssen.

Nicht wenden

Probleme gab es bisher trotzdem keine, merkt Schweigert nach Rücksprache mit der Ordnungsamtsleiterin Irene Stamer an.

Geplant ist, dass beide Sperrungen bis Ende Februar aufgehoben werden. In der Lederstraße wird das auf jeden Fall eingehalten, bestätigt Schweigert auf Nachfrage unserer Redaktion. Schon deshalb, weil am 20. Februar der Nachtumzug der 1. Calwer Narrenzunft 04 durch die Fußgängerzone ziehen wird. Bis dahin müsse die Baustelle fertig sein, so Schweigert. "In der Inselgasse kann gegebenenfalls eine Verlängerung kommen", fügt sie an. Das komme auf die Bauarbeiten an.

Eingriff muss beantragt werden

Damit überhaupt eine Straße für ein Bauvorhaben gesperrt werden kann, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegen, die wiederum bei der Straßenverkehrsbehörde – in diesem Fall der Stadt Calw – beantragt werden muss. "Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller mit", erklärt Schweigert das Vorgehen. Ohne dieses Prozedere geht nichts in Sachen Sperrung, stellt sie klar: "Ein solcher Antrag ist immer erforderlich, wenn öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen wird."