In Lahr sind Sperrmülltage, hier am Dienstag in der Lotzbeckstraße – inklusive Scherben auf der Straße. Foto: Bender

Es sind Sperrmülltage in der Stadt – unübersehbar am Dienstagvormittag in der Lotzbeckstraße. Dort hatten die Anwohner ordnungsgemäß alte Möbel und andere ausgediente Gegenstände vor ihre Häuser gestellt.

Lahr - Die Sachen wurden von Sammlern auf der Suche nach Schätzen dann aber dermaßen gefleddert, dass ein Teil auch auf der Straße landete. Sogar eine Glasscheibe – wohl aus einer Vitrine – ging zu Bruch und sorgte für Scherben, die von Autofahrern umfahren werden mussten. Bis zum Nachmittag wurden die Möbelreste dann von fleißigen Händen entfernt, Straße und Gehweg waren wieder sauber.

Bußgelder schrecken offenbar nicht ab

Die regelmäßigen Sperrmülltage sind für die Stadt durchaus mit Ärger verbunden, wie die Verwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt hat. Größtes Problem sei es, dass immer öfter Dinge zum Sperrmüll gestellt werden, die dort nicht hingehörten, etwa Eimer mit Farbresten oder auch Elektrogeräte. "Diese Tendenz nimmt leider zu", heißt es aus dem Lahrer Rathaus.

Bußgelder für Sperrmüllsünder werden zwar auf der Internetseite der Stadt angedroht, schrecken aber viele offenbar nicht ab. Tatsächlich sei es bisher nicht gelungen, einem Anwohner zweifelsfrei nachzuweisen, dass er dafür verantwortlich ist, wenn sich in dem Sperrmüllberg vor seinem Haus auch "wilder Abfall" befindet, teilt die Verwaltung mit. "Die Stadt konnte bisher keine Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, da es nahezu unmöglich ist, die jeweiligen Verursacher zu ermitteln", heißt es dazu aus der Verwaltung. Doch der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und der BGL hätten die Situation verstärkt im Blick. "Sollte der KOD bei seinen Streifen Personen feststellen, die ihren Müll auf dem Sperrmüll entsorgen, wird er auch entsprechend eingreifen", so die Stadt.

Übrigens: Nach der Abfuhr sind Straßen und Wege, wo der Sperrmüll lagerte, oft verschmutzt. Es liegt laut Stadt in der Verantwortung der Anlieger, also der Eigentümer, Mieter oder Pächter, selbst aufzuräumen und zu kehren. Der Gehweg muss von Kleinteilen, Splittern, Scherben und anderem Schmutz gereinigt werden. Der anfallende Kehricht gehört in die Restmülltonne. Stehengebliebene Gegenstände müssen von den Anliegern ordnungsgemäß entsorgt werden, etwa beim Wertstoffhof in Sulz.