Eine gestrichene Bank aus Holz ist kein Sperrmüll – wäre das Holz unbehandelt – oder aber mit Kunststoff ummantelt, sähe es anders aus. Foto: privat

Dass eine alte Sitzbank nur gegen Gebühr entsorgt werden kann, diese Erfahrung musste jetzt ein Sulgener machen.

Zweimal hat es ein Sulgener an verschiedenen Adressen probiert – beide Male hat es nicht geklappt: Beim Sperrmüll blieb seine Gartenbank jeweils liegen.

 

Dabei werden andernorts ganze Haushaltsauflösungen mit ebenfalls behandelten Möbeln mitgenommen, ärgert er sich. Und er solle jetzt nach Zimmern fahren und dort rund 40 Euro für die Entsorgung der Holzteile zahlen. Das passe gar nicht, meint der Betroffene.

Tatsächlich, so sagt Landkreis-Sprecherin Andrea Schmider auf Anfrage, sei diese Bank kein Sperrmüll. Aber nicht erst seit diesem Jahr, wie der Betroffene vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises erfahren haben will, „sondern schon seit langer Zeit“.

Unterschiedliche Kategorien

Bei der Erfassung und Verwertung werde das Altholz in unterschiedliche Kategorien unterteilt. So stehe die Kategorie A1 für naturbelassenes Holz, A2 und A3 für behandeltes Holz aus dem Innenbereich wie Holzmöbel und Möbelteile.

Nicht in den Kosten enthalten

Behandeltes Holz aus dem Außenbereich, Konstruktionsholz wie Dachstühle und imprägniertes Holz wie Jägerzäune oder Fenster gehörten in die Kategorie A4 – und genau diese würden im Landkreis Rottweil nicht vom Sperrmüll abgeholt.

Wäre die Bank weder imprägniert, noch lackiert, sondern vollkommen naturbelassen, wäre sie sperrmülltauglich – weil Kategorie 1 – und damit in den Müllgebühren enthalten, so die Sprecherin des Landkreises.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft klärt über die Unterschiede auf seiner Webseite www.landkreis-rottweil.de/altholz auf.