Wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut hat das Landratsamt Zollernalbkreis ein Teilgebiet der Gemeinde Geislingen zum Sperrbezirk erklärt und damit Schutzmaßnahmen angeordnet.
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine übertragbare, bakteriell bedingte Tierseuche, die große Schäden an der Bienenbrut verursacht und dadurch die Überlebensfähigkeit von Bienenvölkern in einer Region ernsthaft gefährden und dementsprechend erhebliche wirtschaftliche sowie ökologische Schäden hervorrufen kann. Ist die Amerikanische Faulbrut, wie nun in Geislingen geschehen, amtlich festgestellt, wird das Gebiet in einem Umkreis von einem Kilometer um die betroffenen Bienenstände zum Sperrbezirk erklärt, um die Ausbreitung zu verhindern.
Amtliche Untersuchung aller Bienenvölker und Bienenstände
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk müssen gemäß der vom Landratsamt Zollernalbkreis erlassenen Allgemeinverfügung ihre Bienenstände unverzüglich dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz melden. Angeordnet ist zudem die amtliche Untersuchung aller Bienenvölker und Bienenstände. Bewegliche Bienenstände sowie unter anderem Bienenvölker, Waben und Futtervorräte dürfen laut Mitteilung des Landratsamts aus dem Sperrbezirk nicht entfernt werden; ebenso wenig dürfen Bienenvölker in das Sperrgebiet gebracht werden.
Honig darf nicht an Bienen verfüttert werden
Honig, der den Erreger der Faulbrut enthält, darf nicht zur Verfütterung an Bienen verwendet werden. Insbesondere in Importhonig ist der Erreger häufig enthalten und kann Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut in Deutschland auslösen. Menschen können Honig aus dem Sperrbezirk weiterhin bedenkenlos konsumieren; dieser unterliegt keinen lebensmittelrechtlichen Beschränkungen.
Der Verlauf des Sperrbezirkes sowie die detaillierten Schutzbestimmungen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt, die auf der Internetseite des Landratsamtes Zollernalbkreis veröffentlicht ist: https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/veterinaerwesen+und+verbraucherschutz.