Vor Weihnachten klingeln Spendensammler in der Region vermehrt an Haustüren. Doch was ist erlaubt – und was ist zu beachten?
Gerade in der Vorweihnachtszeit, in der viele Menschen besonders aufmerksam für soziale Themen sind, wurden in der Region vermehrt Haustürbesuche registriert, bei denen um Unterstützung für Hilfsorganisationen gebeten wird. Dahinter stehen Mitglieder- und Spendengewinnungsaktionen, wie sie immer wieder vorkommen. Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) werben auch andere Organisationen wie die Johanniter regelmäßig an der Haustür um Fördermitglieder.
Zuletzt war unter anderem der DRK-Kreisverband Rottweil e. V. im Landkreis unterwegs. Ziel der Aktion sei es, Fördermitglieder zu gewinnen, um die Arbeit der Ortsvereine und Gemeinschaften abzusichern. „Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie direkt die Arbeit unserer Ortsvereine und stärken das soziale Netz in unserer Region“, teilt der DRK-Kreisverband Rottweil in einer Pressemitteilung mit. Die Aufgaben des DRK reichen vom Helfer-vor-Ort-System über Sanitätsdienste und das Jugendrotkreuz bis hin zu Gesundheitsangeboten wie Gymnastik- oder Gedächtnistrainingskursen. Ein Großteil dieser Arbeit wird ehrenamtlich geleistet.
Für die Haustürwerbung arbeitet der DRK-Kreisverband Rottweil e. V. mit dem Fundraising-Unternehmen Kober GmbH zusammen. Die Mitarbeitenden stellen sich nach Angaben des DRK mit einem Dienstausweis vor und informieren über die Fördermitgliedschaft.
Was ist rechtlich erlaubt?
Doch inwiefern sind solche Haustüraktionen überhaupt zulässig? Das Landratsamt Rottweil verweist auf die geltende Rechtslage in Baden-Württemberg. „Haustür- und Straßenspendensammlungen sind grundsätzlich erlaubt“, erklärt Olga Bär vom Landratsamt Rottweil auf Anfrage. Seit der Aufhebung des Sammlungsgesetzes zum 1. Januar 2013 bestehe zudem keine Genehmigungspflicht mehr durch die Ordnungsbehörden.
Ein spezielles Sammlungsgesetz existiere nicht mehr, eine staatliche Vorabkontrolle finde daher nicht statt. „Unberührt bleiben allgemeine rechtliche Vorschriften, insbesondere im Strafrecht. Polizei und Ordnungsbehörden können bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschreiten“, so Bär weiter. Auch eine gesetzliche Pflicht zur Ausweisvorlage gegenüber der Bevölkerung gebe es nicht.
Fälle von Betrug sind dem Landratsamt zufolge aktuell nicht bekannt. „Dem Landratsamt Rottweil sind in den vergangenen Monaten keine unerlaubten oder betrügerischen Spendensammlungen gemeldet worden“, teilt Bär mit.
Empfehlungen an die Bevölkerung
Trotzdem rät das Landratsamt zur Aufmerksamkeit. „Um sicherzugehen, dass Spenden seriösen Organisationen zugutekommen, empfehlen wir, sich den Namen der Organisation und eine Kontaktmöglichkeit geben zu lassen“, so Bär.
Bei Zweifeln könne die Seriosität etwa über das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) oder andere vertrauenswürdige Stellen überprüft werden. Spenden sollten grundsätzlich nur an bekannte oder überprüfbare Organisationen erfolgen.