Spaziergänger in der Balinger Innenstadt. Foto: Hauser

Erwin Feucht von der Grünen-Fraktion kritisiert die Spaziergänge in Balingen und wirft die Frage auf, ob es keine Möglichkeiten gibt, gegen sie vorzugehen.

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Balingen - "Ich wollte meinem Ärger Luft machen, bevor mir der Kragen platzt!" Damit begründete Erwin Feucht am Dienstag im Verwaltungsausschuss seine Auslassungen über die wöchentlichen Spaziergänge in Balingen und seine Forderung nach Bußgeldern.

Mit den "Aufmärschen", wie er die Spaziergänge bezeichnete, werde das Versammlungsrecht genutzt, "um uns an der Nase herumzuführen", sagte der Gemeinderat der Grünen-Fraktion. Von "Spontanversammlungen" könne keine Rede sein, denn die Spaziergänge würden vorbereitet, dazu werde aufgerufen.

Irgendwann müsse nach Ansicht Feuchts in einem Rechtsstaat gezeigt werden, dass es so nicht mehr geht, konkret: ohne Maske, ohne Abstand. Es sei auch nicht zu verstehen, dass keine Gegendemonstrationen stattfinden könnten, solange die Spaziergänger unterwegs seien. Feucht forderte, dass die Spaziergänge angemeldet werden müssten; geschehe das nicht, seien Bußgelder zu verhängen.

Pulks statt Abstand

Ute Theurer von den Freien Wählern hieb in die gleiche Kerbe und fragte, warum es keine Maskenpflicht für die Spaziergänger gebe. Diese hielten die Abstände nicht ein und treten in Pulks auf.

Oberbürgermeister Helmut Reitemann führte dazu aus, dass das Gesundheitsamt, mit dem die Stadtverwaltung ständig in Kontakt sei ebenso wie mit anderen Kommunen und der Kreisverwaltung, derzeit nicht die Gefahr sehe, dass sich Infektionen durch die Spaziergänger stark verbreiten. Die Abstände würden eingehalten, weil die Teilnehmer in Bewegung seien. Außerdem sei deren Zahl am Montag deutlich geringer gewesen als noch eine Woche zuvor.

Keine Konfrontation

"Uns gefällt es auch nicht", beschrieb Reitemann die Haltung der Verwaltung zu den Spaziergängen. Doch diese seien durch das Grundgesetzt geschützt, auch wenn sie vermeintlich spontan seien. Eine geplante Gegendemonstration sei unter anderem deswegen nicht genehmigt worden, um eine Konfrontation zu vermeiden, "um den Frieden in der Stadt zu bewahren". Eine weitere Kundgebung hätte durchaus zu einer anderen Zeit und an einem anderen Ort stattfinden können.

Schließlich versicherte Reitemann, dass Ermittlungen eingeleitet würden, wenn Personen bekannt seien, die zu den Spaziergängen aufriefen. Meinungsfreiheit und der Respekt vor anderen Meinungen müssten zwar gewahrt werden. Aber es sei durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt, dass wissentlich die Versammlungsfreiheit durch spontane Aktionen ausgehebelt werde. Reitemann zum Schluss: "Wir beobachten die Vorgänge genau."