Abfahrten vor malerischen Kulissen sind auch im Schwarzwald-Baar-Kreis möglich. Foto: Eva Bocek – stock.adobe.com

Wozu in die Berge fahren? Abfahrten vor malerischen Kulissen sind auch vor der eigenen Haustüre möglich. Zahlreiche Liftanlagen laden Skifahrer und Snowboarder auch im Schwarzwald-Baar-Kreis zum Pistenspaß ein.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Mehr als ein Dutzend Skilifte sind es, welche die Wintersportler in der Region bergauf befördern. Vielerorts hat es schon ordentlich geschneit, so dass dem Wintersportvergnügen derzeit nichts im Wege stehen dürfte.

Wer ganz sichergehen möchte, kann sich beim Schneebericht des Hochschwarzwald-Tourismus über die aktuellen Schneeverhältnisse informieren. Auch Schneetelefone sind an manchen Liften geschaltet. Tagesaktuelle Öffnungszeiten der einzelnen Skilifte können auf der jeweiligen Internet- oder Facebook-Seite des Betreibers erfragt werden. Dass der Schwarzwald-Baar-Kreis eine Wintersportregion par excellence ist, daran dürften eigentlich kaum Zweifel bestehen. Schließlich kommen von hier Weltmeister, Vize-Weltmeister und Olympiasieger wie Martin Schmitt (Skispringen), Hans-Peter Pohl und Georg Hettich (beide Nordische Kombinierer).

Viele der Skilifte sind derzeit in Betrieb. Sie stehen an unterschiedlich langen Pisten und verheißen pures Vergnügen für alle Altersklassen und Schwierigkeitsgrade, auch für Anfänger. Manche der Hänge sind sogar bei Flutlicht nach Feierabend befahrbar.

Übersicht der Skilifte

SCHONACH

Winterberg

Höhenlage: 900 bis 1000 Meter / Länge: 350 Meter

Kontakt: www.hochschwarzwald.de/attraktionen/skilift-winterberg-6f6056cd05

Rohrhardsberg

Höhenlage: 945 bis 1163 Meter / Länge: 750 Meter

Kontakt: 07722/59 44 oder www.skilift-rohrhardsberg.de

SCHÖNWALD

Dobel Skilift

Höhenlage: 988 bis 1058 Meter / Länge: 408 Meter

Kontakt: 07722/86 08 31oder facebook.com/dobellift

Rösslelift

Höhenlage: 907 bis 1080 Meter / Länge: 538 Meter

Kontakt: 0172/4 07 08 58 oder facebook.com/skilift55

ST. GEORGEN

Winterberg

Höhenlage: 850 bis 902 Meter / Länge: 350 Meter

Kontakt: 07724/74 38 oder www.skilift-winterberg.de

Schlossberglift

Höhenlage: 900 bis 970 Meter / Länge: 350 Meter

Kontakt: 07724/8 23 04 oder www.skilift-schlossberg.de

Brigachlift

Höhenlage: 930 bis 970 Meter / Länge: 350 Meter

Kontakt: 07724/73 29 oder www.brigachlift.de

Oberer Schlossberg

Höhenlage: 920 bis 970 Meter / Länge: 400 Meter

Kontakt: 07724/17 77 oder www.oberer-schlossberg.de

Kesselberg

Höhenlage: 955 bis 1025 Meter / Länge: 300 Meter

Kontakt: www.kesselberg.de

FURTWANGEN

Bregtallift

Höhenlage: 907 bis 990 Meter / Länge: 300 Meter

Kontakt: www.bregtallift.de

VÖHRENBACH

Kalte Herberge

Höhenlage: 1000 bis 1080 Meter / Länge: 450 Meter

Kontakt: 07723/21 45 oder www.skilift-kalte-herberge.de

Sägenhoflift

Höhenlage: 950 bis 1090 Meter / Länge: 600 Meter

Kontakt: 07657/718 oder 07657/16 60 oder www.skilift-sägenhof.de

Kandelblicklift

Höhenlage: 850 bis 1000 Meter / Länge: 700 Meter

Kontakt: 0172/7 40 28 75 oder www.kandelblicklift-voehrenbach.jimdosite.com

Corona-Regeln

An den Skiliften gilt derzeit 2G plus. Das heißt Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als drei Monate zurückliegen.

Ausnahmen:

  • Genesene/geimpfte Personen, die ihre dritte Impfung (Booster) erhalten haben.
  •  Personen, bei denen die zweite Impfung oder die Genesung nicht länger als drei Monate zurück liegt. Personen, bei denen die zweite Impfung oder die Genesung länger als drei Monate zurück liegt brauchen einen Schnelltest (24 Stunden gültig) oder PCR-Test (48 Stunden gültig). Vielerorts sind Schnelltests auch an den Liften möglich.

Kinder und Jugendliche dürfen nach folgender Regelung den Skilift nutzen:

  • Kinder bis einschließlich 17 Jahre mit zwei Impfungen. Die zweite Impfung muss 14 Tage her sein, aber es gibt keinen Gültigkeitsverfall nach drei Monaten.
  • Kinder bis einschließlich 17 Jahren ohne zweite Impfung mit Schnelltest (24 Stunden gültig) oder PCR-Test (48 Stunden gültig).
  • Kinder bis einschließlich sechs Jahre, die noch nicht eingeschult sind (ohne Test).
  • Bei Kindern bis einschließlich 17 Jahre reicht während des Schulbetriebes der Schülerausweis aus. Zudem muss eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske (für unter Zwölfjährige) beim Anstehen getragen werden, vielerorts darf auch nur einzeln geliftet werden, um den Abstand einzuhalten. Die Kontaktverfolgung erfolgt über die Luca-App oder ein Papierformular.