Der Gemeinderat Meißenheim hat im Rathaus getagt und wichtige Entscheidungen getroffen. Foto: Archiv

Der Gemeinderat hat im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen eine Anhebung der Vergnügungs- und der Gewerbesteuer beschlossen, da die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.

Die Stimmung bei der Gemeinderatsitzung am Montag war angespannt. Der Haushalt 2026 ist erneut von Kostensteigerungen in fast allen Bereichen geprägt. Rund 1,3 Millionen Euro Defizit weist der Kernhaushalt auf. Bürgermeister Bodo Lange stimmte die Gemeinderatsmitglieder und Bürger auf schwere Zeiten ein: „Die Finanzlage sieht schlecht aus, es tut weh. Wir müssen schauen, wo wir überall sparen und wie wir Einnahmen generieren können.“

 

Die Gemeinde müsse deshalb im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen neben der kritischen Prüfung der Ausgaben auch die Einnahmeseite in den Blick nehmen und Einnahmepotentiale ausschöpfen, so Lange. Nach den vergangenen Jahren, die durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine geprägt waren, habe sich die hohe Inflationsrate zwar etwas stabilisiert, dennoch müsse die Gemeinde mit Ausgabensteigerungen rechnen.

Deshalb hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte beschlossen. Derzeit gibt es in Meißenheim an drei Standorten außerhalb von Spielhallen jeweils zwei Geldspielgeräte. Diese werden bislang mit 15 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse besteuert, mindestens jedoch mit 75 Euro pro Gerät und Monat. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit kosten aktuell 45 Euro monatlich an Steuer. Diese Sätze gelten auch für Spielgeräte in Spielhallen.

Da die Steuersätze seit 2013 unverändert sind und im Vergleich zu anderen Kommunen als niedrig gelten, beschloss das Gremium nun eine deutliche Anpassung.

Gemeinde rechnet mit Mehreinnahmen von 11 000 Euro durch Erhöhung

Künftig werden Geldspielgeräte mit 25 Prozent der Bruttokasse besteuert, bei einem Mindestbetrag von 160 Euro pro Monat. Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit wird die Steuer auf 80 Euro monatlich steigen. Durch die Erhöhung rechnet die Gemeinde mit Mehreinnahmen von rund 11 000 Euro pro Jahr. Die neue Regelung tritt zum 1. April 2026 in Kraft.

Um weitere Einnahmen zu generieren, wird auch die Gewerbesteuer erhöht. Seit dem 1. Januar 2025 werden die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in einer eigenen sogenannten Hebesatzsatzung festgelegt. Diese wurde am 18. November 2024 in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beschlossen.

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden die Hebesätze der Grundsteuer angepasst, um für die Gemeinde insgesamt eine aufkommensneutrale Lösung zu erreichen. Der Gewerbesteuerhebesatz blieb dagegen zunächst unverändert. Die letzte Erhöhung der Gewerbesteuer liegt bereits über zehn Jahre zurück: Im Jahr 2014 wurde der Hebesatz von 320 auf 340 Prozentpunkte angehoben. Seitdem hat es keine weitere Anpassung gegeben.

Die letzte Erhöhung der Gewerbesteuer ist zwölf Jahre her

Die Gemeindeverwaltung schlug vor, den Gewerbesteuerhebesatz ab dem 1. Januar 2026 erneut zu erhöhen – diesmal um 20 Prozentpunkte auf 360 Prozent. Durch diese Maßnahme könnten zusätzliche Einnahmen von rund 168 000 Euro pro Jahr erzielt werden. Für viele Gewerbetreibende soll die Erhöhung keine zusätzlichen steuerlichen Nachteile bringen. Hintergrund ist, dass die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Das bedeutet: Trotz höherem Hebesatz bleibt die Gesamtsteuerbelastung in vielen Fällen unverändert.