Der Berater der Sparkasse Furtwangen hatte über Jahre hinweg Kunden betrogen. Foto: dpa/Arne Bänsch

Vor rund einem Jahr hatte das Landgericht Konstanz einen Vermögensberater der Sparkasse Furtwangen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Dagegen hatte sich der Angeklagte beim Bundesgerichtshof gewehrt – doch vergebens.

Richter Tasso Bonath fand bei der Urteilsverkündung im März 2023 deutliche Worte: Der Angeklagte habe über die Jahre eine „hohe kriminelle Energie“ an den Tag gelegt, um die Kunden zu betrügen „und die Taten zu verschleiern“.

 

Fünf Jahre lang hatten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in dem kompliziert gelagerten Fall ermittelt und am Ende festgestellt, dass der heute 62-Jährige jahrelang gezielt und systematisch ältere und vermögende Kundschaft um große Geldbeträge und Sachwerte betrogen hatte. In neun Fällen konnte er rund 380 000 Euro ergaunern.

Berater hat der Vertrauen ausgenutzt

Wie hatte er das geschafft? Wie der Bundesgerichtshof in einer Mitteilung ausführt, hat der langjährige Vermögensberater der Sparkasse Furtwangen – unentdeckt und ohne hierzu beauftragt worden zu sein – durch kurzzeitige Kontoeröffnungen, Umbuchungen von Vermögenswerten sowie Barabhebungen und anschließende Kontoauflösungen Kundengelder abzwacken können.

Des Weiteren nahm er, wie das Gericht festgestellt hatte, aus dem Bankschließfach einer Kundin zwei Goldbarren an sich, um diese für sich zu behalten. In einem weiteren Fall unterschlug er ihm von einer Kundin anvertrautes Bargeld. Besonders perfide: Bei den Opfern handelt es sich um langjährige Kunden der Sparkasse, die der Mann schon viele Jahre betreut hatte und die dem Vermögensberater ihr volles Vertrauen geschenkt hatten. Die finanziellen Schäden hat der Angeklagte bis zum Beginn der Hauptverhandlung überwiegend wiedergutgemacht.

Freiheitsstrafe von vier Jahren

Das Landgericht hatte den Angeklagten deshalb wegen Betrugs in neun Fällen, zum Teil begangen in Tateinheit mit Urkundenfälschung oder Fälschung beweiserheblicher Daten, sowie wegen Diebstahls und wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Zudem hatte man die Einziehung von rund 123 000 Euro veranlasst – Geld, welches der Mann noch nicht zurückgezahlt haben soll. In zwei Betrugsfällen war der Angeklagte freigesprochen worden. Die Verteidigung hatte lediglich sechs Monate auf Bewährung gefordert.

Urteil des Landgerichts ist jetzt rechtskräftig

Diese hatte in der Folge Revision eingelegt und sich dabei auf Verfahrensbeanstandungen sowie eine Sachrüge bezogen. Doch ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat nun mitgeteilt, dass die Revision verworfen wurde. Lediglich die Einziehungssumme hat sich um 10 000 Euro verringert. Der Angeklagte trägt darüber hinaus die Kosten des Justizverfahrens. Damit ist klar: Das Urteil ist rechtskräftig, der 62-Jährige muss nun ins Gefängnis und seine Haftstrafe absitzen.