Die mögliche Ersparnis wächst bei einem höheren Verdienst – hier allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5812,50 Euro brutto im Monat. Foto: AOK, BKK Scheufelen, BKK SBH---/GKV-Spitzenverband/dpa

In Baden-Württemberg gibt es Krankenkassen, die nur für Menschen mit Wohn- und Arbeitsort im Land geöffnet sind. Wie schneiden sie im Bundesvergleich ab? Lohnt sich ein Wechsel?

Wer in Baden-Württemberg gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert ist, erlebt derzeit oft Ärger. Viele Krankenkassen haben eine Erhöhung ihrer Zusatzbeiträge angekündigt. Der Unterschied zwischen der günstigsten und teuersten Krankenkasse macht bei einem Bruttoeinkommen von monatlich 4000 Euro derzeit mehr als 500 Euro aus – das gilt für Angestellte und Rentner. Bei Selbstständigen, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben, sind es in diesem Fall sogar mehr als 1000 Euro. Doch wann lohnt sich ein Wechsel tatsächlich?

 

Wie viele Kassen haben für 2026 ihre Beiträge erhöht?

Laut dem Spitzenverband der Krankenkassen haben 42 von 93 gesetzlichen Krankenkassen zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag, den sie selbst festlegen können, erhöht. Im Schnitt stieg er um 0,23 Prozentpunkte auf 3,36 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der Zusatzbeitrag wird auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent aufgeschlagen. Ihn teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte. Das gilt auch für Rentner und Rentenversicherungsträger.

Wie stark erhöhten sich die Beiträge für die Versicherten?

Im Südwesten ist fast jeder zweite gesetzlich Versicherte bei der AOK Baden-Württemberg versichert. Die Krankenkasse erhöhte jüngst ihren Zusatzbeitrag um 0,39 Prozent auf 2,99 Prozent. Von den großen bundesweit geöffneten Krankenkassen, die auch in Baden-Württemberg stark vertreten sind, erhöhte die Techniker Krankenkasse den Beitrag auf 2,69 Prozentpunkte. Die DAK Gesundheit hob den Zusatzbetrag auf 3,2 Prozent an. Die Barmer beließ ihren Zusatzbeitrag (3,29 Prozent) ebenso wie die IKK classic (3,4 Prozent).

Wie sieht es bei den kleineren regionalen Krankenkassen in Baden-Württemberg aus?

Im Südwesten haben neben der Landes-AOK seit diesem Jahr laut dem Spitzenverband der Krankenkassen zwei weitere Kassen die Mitgliedschaft auf den Wohn- oder Arbeitsort in Baden-Württemberg beschränkt. Hier erhöhte die BKK Scheufelen mit Sitz in Kirchheim/Teck den Zusatzbeitrag auf 3,99 Prozentpunkte. Die BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH) hob ihn auf 2,79 Prozent an.

Was ist mit den BKKs von Bosch und Mercedes-Benz?

Die Bosch BKK, die neben Baden-Württemberg auch in einigen anderen Bundesländern aktiv ist, erhöhte den Zusatzbeitrag um 0,5 auf 3,18 Prozentpunkte. Die Mercedes-Benz BKK ist dagegen Beschäftigten und deren Familienangehörigen von Mercedes-Benz und Daimler Truck vorbehalten. Der Zusatzbeitrag beträgt hier 3,2 Prozent.

Was sind bundesweit die günstigsten und teuersten Krankenkassen?

Derzeit bieten laut Krankenkassen-Spitzenverband die BKK firmus mit einem Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent und die Audi BKK mit einem Beitrag von 2,6 Prozent die günstigsten Tarife an. Am teuersten sind bei den bundesweiten Krankenkassen die Zusatzbeiträge der BKK24 (4,39 Prozent) und der Knappschaft (4,3 Prozent).

Wie viel Geld lässt sich durch einen Wechsel der Krankenkasse sparen?

Das hängt vom Einkommen des Versicherten ab. Vom Zusatzbeitrag zahlen Arbeitnehmer bzw. Rentner die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger. Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben, zahlen allerdings den vollen Betrag.

Verdienen letztere 4000 Euro brutto im Monat, kostet jeder Prozentpunkt des Zusatzbetrags im Jahr 480 Euro. Bei Arbeitnehmern und Rentnern kostet er 240 Euro im Jahr. Mit 4000 Euro brutto würden Arbeitnehmer mehr als 500 Euro sparen, würden sie von der derzeit teuersten zur günstigsten Kasse wechseln, Selbstständige mehr als 1000 Euro.

Entsprechend fällt die mögliche Ersparnis bei einem geringeren Verdienst niedriger aus, während sie bei einem höheren Verdienst wächst – hier allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5812,50 Euro brutto im Monat.

Welchen steuerlichen Fallstrick gibt es dabei?

Die Einsparung beim Krankenkassenbeitrag erhöht das eigene zu versteuernde Einkommen. Das schmälert laut Stiftung Warentest die Ersparnis um bis zu 30 Prozent oder mehr, weil weniger Beitrag steuerlich geltend werden kann.

Was sollte man vor einem Wechsel noch beachten?

Auch wenn mehr als 90 Prozent der Krankenkassen-Leistungen gesetzlich festgelegt und daher identisch sind, unterscheiden sie sich doch in einigen Punkten. Dazu zählen etwa Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung, Brille, Osteopathie, Homöopathie, Reiseimpfung oder Kinderwunschbehandlung. Auch die Budgets für Gesundheitskurse oder Bonusprogramme differieren. All das sind für den Einzelnen teils erhebliche geldwerte Vorteile. Deshalb sollte man vor einem Wechsel jene freiwilligen Leistungen vergleichen, die einem besonders wichtig sind. Dazu kommen die bisherigen Erfahrungen mit der Krankenkasse wie etwa persönlicher Service und Erreichbarkeit.

Wo kann ich die Krankenkassen-Beiträge selbst vergleichen?

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) bietet auf seiner Webseite eine Krankenkassenliste mit den Zusatzbeiträgen. Im Internet finden sich auch weitere Vergleiche wie etwa auf den kommerziellen Seiten von www.krankenkassen.de oder www.zusatzbeitrag.net, wo sich auch mögliche Einsparungen bei einem Wechsel berechnen lassen. Den ausführlichsten unabhängigen Ratgeber samt Vergleichen bietet die Stiftung Warentest an, dieser ist allerdings kostenpflichtig.

Wie wechsle ich zu einer neuen Krankenkasse?

Nach einem Antrag bei der neuen Kasse übernehme diese die Kündigung bei der alten. Anschließend muss noch der eigene Arbeitgeber informiert werden.

Bis wann muss man die Krankenkasse kündigen?

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, betont man bei der Stiftung Warentest. Verlange eine Krankenkasse ab Januar einen höheren Beitrag, könnten Mitglieder bis Ende des Monats kündigen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals fällig wird – in diesem Beispiel bis Ende Januar, heißt es.

Die Wechselfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Bei Kündigungen bis Ende Januar erfolgt der Wechsel zur neuen Krankenkasse ab April. Wer bereits ein Jahr oder länger bei seiner Krankenkasse ist, kann jederzeit zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Auch hier gilt ein Wechselzeitraum von zwei Monaten.