Der junge Mann, der einen anderen mit einer Grillgabel schwer verletzt hatte, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Foto: pixabay

28-Jähriger muss nach Angriff mit Fleischgabel auf seinen Nachbarn für drei Jahre ins Gefängnis.

Spaichingen/Rottweil - Er stach mit einer 25 Zentimter langen Fleischgabel auf seinen Widersacher ein, weil er die Ehre seiner Frau verletzt sah. Nun hat die erste Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts den 28-jährigen Angeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt.

"Wir haben eine Tat, die mit enormer Brutalität verübt wurde und die zwei Tatbestände erfüllt hat", sagte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer in seiner Begründung – nämlich den des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der 51 Jahre alte Geschädigte, der zusammen mit dem Angeklagten in einer Flüchtlingsunterkunft in Spaichingen wohnte, habe schwere Verletzungen davon getragen, die zum Tod hätten führen können. Eine Blutkonserve habe verabreicht werden müssen, weil unter anderem eine Kopfarterie verletzt worden war. Der Angeklagte habe in der Nacht des 7. Juli 2017 mindestens drei Mal mit einer zweizinkigen Gabel in den Kopf- und Nackenbereich eingestochen und selbst dann nochmals ausgeholt, als sich der Geschädigte bereits abgewandt hatte.

Die Staatsanwaltschaft

Die Staansanwältin forderte eine Haft von sechs Jahren und acht Monaten für Tat und Schuld. Das Reue-Empfinden des jungen Afghanen könne nicht ernstgenommen werden. Vor dem Haftrichter habe er angegeben: Er habe getan, was er tun musste, wenn die Ehre der Frau verletzt werde. Und er würde es wieder tun. Der 28-Jährige habe die Tat zwar nicht geplant, habe aber bewusst gehandelt. Die Staatswanwältin begründete dies mit der Exploration des psychologischen Sachverständigen, der keine eindeutige Steuerungsunfähigkeit des Angeklagten bei der Tat habe herausarbeiten können. Die Berechung der Blutalkoholkonzentration ergebe einen Wert unter zwei Promille. Und: Der Angeklagte habe nur deshalb nicht weiter auf den Geschädigten einstechen können, weil dieser geflüchtet sei.

Die Verteidigung

Der Anwalt des Angeklagten hatte seine Strategie vor allem darauf aufgebaut, dass sein Mandant zum einen bei der Tat stark alkoholisiert gewesen sei, zum anderen in einer Art "Blackout" gehandelt habe. Er sei erst wieder zur Besinnung gekommen, als er sah, wie Blut über das Gesicht des Geschädigten rann. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und die Aufhebung des Haftbefehls. Sein Mandant habe keinen Tötungsvorsatz gehabt und eben nicht billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte sterben könnte. Außerdem habe er von sich aus vom Geschädigten abgelassen. letzt lich belieb also nur die gefährliche Körperverletzung.

Das Urteil

Die Kammer sah den Tötungsvorsatz bejaht. "Der Angeklagte hat bei diesen Stichen eine Tötung billigend in Kauf genommen", so der Richter. Aber: Er habe, nachdem sein Opfer die Treppen hinunter ging, keine weitere Anstrengung unternommen, um weiter auf ihn einzustechen. Dieser Umstand war es, den das Gericht dazu veranlasste, vom Tatbestand des versuchten Totschlags abzusehen. Was die Schuldfähigkeit anbelangt, hatte es die Kammer schwerer. Der Befund des psychologischen Sachverständigen hatte weder hinsichtlich des Alkoholisierungsgrades noch des Steuerungsvermögens des Angeklagten Klarheit bringen können. Weil bei der Polizei keine Blutennahme erfolgt war, war der Alkoholgehalt im Blut zur Tatzeit nicht feststellbar, ebenso wenig die Auswirkungen des Joints, der vom Angeklagten geraucht worden sein soll. Aber im Zweifel "können wir eine Mischintoxikation und eine Steuerungsverminderung nicht ausschließen", so Münzer. Das Gemisch aus Alkohol und Cannabis und die Tatsache, dass der Angeklagte bei einer ersten Rangelei unterlag, obwohl er die Familienehre wiederherstellen wollte, führten wohl dazu, dass der Angeklagte die empfundene Schmach nicht auf sich sitzen lassen konnte und zur Fleischgabel griff.

Vieles, so Münzer, spreche für den Angeklagten: Er sei vollumfänglich geständig gewesen, habe sich für seine Tat entschuldigt und zeige Reue. Zudem sei er "extrem haftempfindlich", weil seine Frau in Kürze das gemeinsame vierte Kind erwarte. Die Haft könne er indes nutzen, um Lesen und Schreiben zu lernen und sein Deutsch zu verbessern.

Nebenschauplätze

Der Prozess, der sich über drei Verhandlungstage zog, bot allerlei Nebenschauplätze. Zwei Zeugen, mit denen der Angeklagte am Tatabend gezecht haben soll, kamen angetrunken zur Verhandlung. Einer von ihnen war aufgrund seiner Alkoholisierung gar nicht erst verhandlungsfähig. Weil Verteidigung und Anklage teilweise mit ihren Fragen an die Zeugen nicht weiterkamen, mussten Szenen nachgestellt werden. Da wurde ein gefaltetes Blatt Papier zur Tatwaffe und der Anwalt des Angeklagten zum Opfer. Ein einfaches "Ja" oder "Nein" als Anwort, scheint mancher Zeuge unhöflich zu finden, weshalb blumige, langatmige Schilderungen für einen schleppenden Fortgang sorgten.

Und dann gab’s da noch die Ohrfeige einer Hundeführerin, die erst durch den Angeklagten am ersten Prozesstag auf den Tisch kam. Zwei Hundeführerinnen waren zur Unterstützung zum Tatort gerufen worden und passten eine Weile auf den Angeklagten auf. Weil dieser recht wiederspenstig war, gab’s von einer der Hundeführerinnen eine Orhfeige, die allerdings in Ermittlungsakte niergendwo auftauchte. Dies wiederum veranlasste Münzer zur Rüge – "Stichwort Aktenwahrheit" – und die Hundeführerin zu einer Entschuldigung.