Die Kirchliche Sozialstation hat eine neue Satzung. Die ist nun im Vereinsregister eingetragen. Was sich dadurch ändert.
Die in einem jahrelangen und intensiven Prozess neu gefasste Satzung des Vereins Kirchliche Sozialstation Blumberg ist im Vereinsregister eingetragen. Das teilte der Verein mit. Zuvor stimmten bereits alle kirchlichen Aufsichtsbehörden zu.
Der seit 1978 bestehende Verein wird nun zukünftig durch einen hauptamtlichen Vorstand geführt. Vorsitzender ist nun der bisherige Geschäftsführer Markus Leichenauer, seine Stellvertreterin ist die bisherige Pflegedienstleiterin Melanie Westphal. Beide führen ihre bisherigen Aufgaben auch in der neuen Rolle unverändert weiter. Die Mitglieder des bisherigen ehrenamtlichen Vorstandes bilden nun den neu eingeführten Aufsichtsrates. Hauptaufgabe ist die Überwachung des Vorstandes. Neben der Schaffung zeitgemäßer Führungsstrukturen wurden mit den Regelungen in der neuen Satzung auch die Vorbereitungen auf die Auswirkungen der Kirchenentwicklung 2030 der römisch-katholischen Kirche getroffen. Bemerkenswert sei insbesondere, dass die Kirchliche Sozialstation Blumberg auch weiterhin ein gemeinnütziger Verein bleibt. Auch mit die Bildung der neuen Großpfarreien ist die Existenz als Verein, der mindestens drei Mitglieder haben muss, gesichert.
Kirchengemeinden beteiligt
Neben der römisch-katholischen Kirchengemeinde besteht der Verein der Sozialstation aus der evangelischen Kirchengemeinde Blumberg, der alt-katholischen Kirchengemeinde Blumberg und der alt-katholischen Kirchengemeinde Kommingen.