Das vom CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt geforderte neue Leistungssystem für Asylbewerber gibt es längst, meint unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet.
Mit dem ihm eigenen Gespür für knallige Botschaften, die in der nachrichtenarmen Sommerzeit Aufmerksamkeit erregen könnten, hat der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, „ein neues Leistungssystem für Asylbewerber, unterhalb des Bürgergeldes“ gefordert.
Das eingeforderte Leistungssystem gibt es schon
Nun gehört Dobrindt nicht unbedingt zu den Politikern, die dem Grundsatz zumindest eine gewisse Plausibilität zubilligen, wonach dem kraftvollen Statement wenigstens eine flüchtige Prüfung des Sachverhalts vorauszugehen habe. Seine Sommerzeit wäre jedenfalls nicht übermäßig strapaziert worden, hätte er den Fall nur rudimentär geprüft: Das eingeforderte Leistungssystem gibt es nämlich schon und nennt sich Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Asylbewerber bekommen in Deutschland kein Bürgergeld, sondern eben Leistungen aus dem AsylbLG – und die liegen niedriger als das Bürgergeld. Anspruch auf Bürgergeld haben sie bei Bedürftigkeit erst nach der Anerkennung als Geflüchtete.
Dobrindt polemisiert gegen die Ukraine-Flüchtlinge
Es gibt eine Ausnahme und auf die zielt Dobrindt. Flüchtlinge aus der Ukraine gelten unmittelbar als schutzberechtigt und können deshalb Bürgergeld erhalten. Dobrindt polemisiert seit längerem gegen die Menschen, die bei uns Schutz vor Putins Angriffskrieg suchen. Erst kürzlich hat er angeregt, sie heimzuschicken, wenn sie keine Arbeit hätten.
Dass das humanitäre Schutzrecht vor Krieg nicht gegen Arbeitsaufnahme verrechnet werden kann, ist Dobrindt egal. Es gibt zahlreiche, teils bürokratische Gründe, warum nicht mehr Ukraine bei uns arbeiten. Die komplizierte Anerkennung von Schulabschlüssen gehört dazu. Diese Debatte kann man führen, aber sie ist mühsam. Das aber lag nun wirklich nicht im Interesse von Alexander Dobrindt.