Hartz IV wird durch das Bürgergeld ersetzt. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Aus Hartz IV wird 2023 Bürgergeld. Doch wie geht es weiter, und wann kommt die erste Auszahlung? Die wichtigsten Infos im Überblick.

Wann wird das Geld überwiesen?

Die Jobcenter werden die Auszahlung handhaben wie bisher. So gilt also weiterhin die Regel, dass das Geld für den kommenden Monat im Vormonat überweisen werden muss. Von der BA gibt es ganz genaue Termine für die Auszahlung des Bürgergeldes im Jahr 2023, wie unten stehende Tabelle zeigt. Für den Januar 2023 wird das Geld am 28. Dezember 2022 überwiesen, für den Februar 2023 etwa am 31. Januar 2023. Je nach Jobcenter kann der Auszahlungstag aber um ein bis zwei Tage abweichen.

Auszahlungstermine Bürgergeld 2023: Monat und Überweisungsdatum

  • Januar: Das Bürgergeld für Januar 2023 wird am Mittwoch 28. Dezember 2022 überwiesen.
  • Februar: Dienstag, 31.01.2023
  • März: Dienstag, 28. 02. 2023
  • April: Freitag, 31.03. 2023
  • Mai: Freitag, 28. 04. 2023
  • Juni: Mittwoch, 31. 05. 2023
  • Juli: Freitag, 30. 06. 2023
  • August: Freitag, 28. 07. 2023
  • September: Donnerstag, 31. 08. 2023
  • Oktober: Freitag, 29. 09. 2023
  • November: Dienstag, 31.10. 2023
  • Dezember: Donnerstag, 30. 11. 2023

Die Reform ist beschlossen, ab dem Jahr 2023 kommt das Bürgergeld. Wer bekommt wie viel und müssen bisherige Empfängerinnen und Empfänger einen neuen Antrag stellen?

Kein neuer Antrag nötig

Für das Bürgergeld ist kein neuer Antrag notwendig. „Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt“, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Regelsatz steigt von 449 Euro im Monat für alleinstehende Personen auf 502 Euro und für volljährige Partner auf 451 Euro. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro. Jugendliche ab 14 Jahren bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahren 348 Euro sowie unter Sechsjährige 318 Euro.