Die Arbeit von beratenden Kinderschutz-Fachkräften war im Schwarzwald-Baar-Kreis bisher relativ unorganisiert und wurde kaum in Anspruch genommen. Ein neues Konzept des Jugendamts soll das ändern.
Ist ein Kind in Not? Muss das Jugendamt eingreifen und wenn ja, wie?
Seit vielen Jahren gibt es im Schwarzwald-Baar-Kreis Frauen und Männer, die im Fall des Falles dabei helfen sollen, die tatsächliche Gefährdung eines Kindes einzuschätzen.
Anfragen können diese Beratung laut Kreisverwaltung zum Beispiel Fachkräfte aus Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, Lehrkräfte und auch Ehrenamtliche. Allerdings war die Arbeit dieser Berater bisher relativ schwer zu koordinieren, und es gab auch keine Standardisierung.
Karteileichen?
In einer Sitzung des Kreis-Jugendhilfeausschusses war das von Cornelia Raible-Mayer vom Jugendamt zu erfahren. Die Folge: Zwar gibt es fast 30 Personen auf der Liste, aber diese wurden in den vergangenen Jahren kaum eingesetzt. Nun soll die Arbeit dieser Kinderschutz-Fachkräfte – in der Verwaltung „insoweit erfahrene Fachkräfte“ genannt – neu organisiert werden.
Das Jugendamt zahlt
Die Arbeit der beratenden Kinderschutz-Fachkräfte soll über eine Koordinierungsstelle des Jugendamts organisiert werden. „Es liegt in der Verantwortung der Koordinierungsstelle, alle Anfragen flexibel und zeitnah (innerhalb von zwei bis drei Tagen) zu bedienen“ und diese an die beratende Kinderschutz-Fachkraft weiterzuleiten, ist in den Sitzungsunterlagen zu lesen.
Das Jugendamt des Schwarzwald-Baar-Kreises soll darüber hinaus sicherstellen, „dass die Qualifizierungs- und Auswahlkriterien sowie bekannte Qualitätsstandards für die im Schwarzwald-Baar-Kreis tätigen insoweit erfahrenen Fachkräfte eingehalten werden“, heißt es weiter.
Die Finanzierung der beratenden Kinderschutz-Fachkraft übernimmt das Jugendamt. „Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft setzt einschlägige Erfahrung im Themenbereich Kinderschutz sowie breite Methodenkompetenz und spezifisches Fachwissen voraus.“ Eine Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium in einem Berufsfeld, das „für die beratende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe qualifiziert“. Eine weitere Voraussetzung ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit einschlägigen Fach- und Praxiskenntnissen „in Gefährdungseinschätzung, Hilfeplanung und Kinderschutzverläufen“.
Wichtig ist auch eine persönliche Eignung durch psychische Belastbarkeit und professionelle Distanz sowie „Urteils- und Reflexionsfähigkeit“. Wichtig sind zudem eine Kenntnis der regionalen Hilfeangebote und die Bereitschaft zur laufenden Fortbildung und zur Teilnahme an Netzwerktreffen und Beratungsterminen, bei denen das eigene Handeln reflektiert und verbesser werden soll. Die Fortbildung wird durch das Jugendamt koordiniert. Die Arbeit der beratenden Kinderschutz-Fachkräfte soll regelmäßig bewertet werden. Damit will das Jugendamt die Qualität der Arbeit sicherstellen.
Bei Entscheidung helfen
Die beratenden Kinderschutz-Fachkräfte entscheiden nicht selbst über das Vorgehen bei einer möglichen Gefahr für ein Kind, sondern sollen nur bei der Entscheidungsfindung helfen.
Kritik gab es im Jugendhilfeausschuss am sperrigen Verwaltungsbegriff „insoweit erfahrene Fachkraft“. Der ehemalige Kreisrat Karl-Henning Lichte (Freie Wähler) regte an, sie „Fachkraft für Kinder- und Jugendnotfälle“ zu nennen.
Grünes Licht
Die Weiterbildung, die im Konzept aufgeführt ist, sei natürlich wichtig. Katharina Hirt (CDU) bestärkte das Jugendamt, das neue Konzept umzusetzen, um die Ressource der beratenden Kinderschutz-Fachkräfte in Zukunft besser einsetzen zu können, als dies bisher der Fall ist. Am Ende bekam das eingangs beschriebene Konzept vom Jugendhilfeausschuss grünes Licht.