Der angeklagte Brandstifter soll laut Gutachten unter sozialer Phobie leiden. (Symbolfoto) Foto: Sina Schuldt/dpa

Er sitzt nur zuhause, spielt am Computer, trinkt Alkohol, zündet Häuser an. Der Psychiater sieht in ihm eine gestörte Persönlichkeit. Die Staatsanwältin geht sogar noch einen Schritt weiter.

Auch andere Straftaten, etwa sexualisierte Beleidigungen, werden ihm zur Last gelegt. Diese wollte die Staatsanwältin zur Vereinfachung des Verfahrens nicht mehr anklagen – gleichwohl werden sie im endgültigen Strafmaß berücksichtigt, betonte der vorsitzende Richter.

Forderung nach dreieinhalb Jahre Haft

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer dreieinhalb Jahre Gefängnisstrafe ohne Bewährung für den Angeklagten. Untergebracht werden müsse der Angeklagte aber in der forensischen Psychiatrie. Dort ist er bereits seit seiner Festnahme im November 2022, als er sich vom Brandort entfernt hatte. Dem Brandstifter wird zur Last gelegt, im November 2022 ein Mehrfamilienhaus in Rottenburg angezündet zu haben – mit einer Flasche Rum als Brandbeschleuniger. Den entstandenen Sachschaden bezifferte die Staatsanwältin auf 100.000 Euro. Den Brandstifter nannte sie eine tickende Zeitbombe, da er in der Vergangenheit schon mehrfach – und immer aus Frust – als Brandstifter auffällig geworden war und dies auch künftig als Reaktionsschema auf Frust oder Streit in der Familie geschehen könne. Aussagen des Brandstifters wie „mir ist es egal, wenn Menschen bei einem Brand sterben“ oder andere menschenverachtende Statements machen sicher vielen Menschen Angst.

Schizoiden und autistische Züge

Am Donnerstag kam auch der psychiatrische Gutachter zu Wort, der zwar zum Schluss kam, dass der Angeklagte nicht unter paranoider Schizophrenie leide, dennoch aber eine schwere Persönlichkeitsstörung mit schizoiden und autistischen Zügen habe. Sein Leben laufe sehr reduziert ab – so fokussiere er sich aufs Zocken und auf sein Leben zuhause, da er unter einer sozialen Phobie leide. Zudem trinke er viel Alkohol und nehme Opiate ein. Alkohol und Zocken reiche ihm – als Lebensperspektive.

Eine Zeit lang jobbte der Angeklagte als Zeitungsausträger, derzeit aber arbeitet er nichts. Mehrfach habe es Versuche gegeben, ihn im Rahmen einer Bewährung zu resozialisieren. Diese Versuche seien aber alle kläglich gescheitert. Immer wieder wurde er rückfällig, sowohl beim Alkohol als auch bei den Brandstiftungen – ein Getränkemarkt, ein Erdbeerverkaufsstand, zwei Häuser und ein Jägerhochsitz sind die traurige Bilanz der Brandserie des Angeklagten.

Vermindert schuldfähig

Der psychiatrische Gutachter legte dar, dass der Angeklagte aufgrund seiner Erkrankung vermindert schuldfähig sei. Da bislang alle Entziehungskuren und andere Versuche zur Resozialisierung scheiterten, sprach er sich für eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie aus. Auch die Staatsanwältin forderte dies, legte aber dar, dass der junge Mann „therapieresistent“ sei. Alle Therapieversuche seien bislang kläglich gescheitert. Die Erfolgsaussichten einer Therapie seien sehr gering.

Besonders schwer wiege die Tat laut der Staatsanwaltschaft, da er mit Mordvorsatz gehandelt habe und das Risiko, dass Menschen bei dem Brand sterben, in Kauf genommen habe.

Feuerwehr musste Bewohner wecken

Einige Menschen mussten damals beim Brand in der Saint-Claude-Straße erst von der Feuerwehr geweckt werden. Nur so kamen sie mit dem Leben davon. Den Angeklagten belaste auch die Tatsache, dass er in der Folge keine Reue über seine Tat gezeigt habe. Auch der Tötungs- und Mordvorsatz wiege schwer. Der Psychiatrische Gutachter untermauerte dies mit dem Hinweis darauf, dass der Angeklagte mehrfach gegen Pflegepersonals aggressiv vorgegangen sei und auch hier gesagt habe: „Ich töte euch alle.“ Er sagte auch, dass er seine Zelle und auch andere Menschen „abfackeln“ wolle.

Ein Jahr vor dem Brand im Rottenburger Kreuzerfeld soll er gesagt haben: „Ich will mein Haus abfackeln und alle sollen verrecken.“ Daher lastet ihm die Staatsanwaltschaft eine Tötungsabsicht und Mordvorsatz an.

Verteidigerin fordert Bewährung

Die Verteidigerin ist mit der Schadenshöhe nicht einverstanden. Sie sagte, dass es nur 40.000 Euro Schaden seien, die beim Wohnhausbrand entstanden seien. Auch forderte sie, die Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen.