Auf großes Interesse stieß die Informationsveranstaltung zum geplanten Windpark in Starzach. Foto: Marzell Steinmetz

Die Gemeinderatsfraktion Kurswechsel und die die Bürgerinitiative „Pro Natur Starzach“ warnen vor einer Gefährdung der Wasserschutzzone durch Windräder im Karstgebiet. Ein Bürgerentscheid wird angestrebt, wie in einer Info-Veranstaltung zu erfahren war.

Das Thema Windkraft in Starzach bewegt nach wie vor viele Bürger: Bei der Info-Veranstaltung in der Wachendorfer Mehrzweckhalle auf Einladung der Gemeinderatsfraktion Kurswechsel waren fast alle Stühle belegt. Was ist aktuell, wie geht es weiter? Darum ging es vor allem.

 

Zehn Windräder auf Starzacher Gemarkung waren ursprünglich geplant. Das war Stand im Herbst 2022, als der Gemeinderat den Gestattungsvertrag mit den Stadtwerken Tübingen (SWT) beschlossen hatte. Nach der Verkleinerung des Vorranggebiets um 80 Hektar auf 363 Hektar sind jetzt noch sechs Anlagen möglich - drei davon auf privater Fläche, drei auf Gemeindefläche.

Noch keine „finale Entscheidung“ Ob es dabei bleibt, steht nicht fest. Das Gebiet könnte noch kleiner werden, eventuell so klein, dass es ganz gestrichen werde, sagte Dieter Wagner von der Gemeinderatsfraktion Kurswechsel, die die Informationsveranstaltung auf eigene Kosten in der Mehrzweckhalle veranstaltet hat. Noch habe es keine „finale Entscheidung“ zum Vorranggebiet gegeben.

Ein sensibles Gebiet

Für den Genehmigungsprozess des Windparks ist das Landratsamt Tübingen zuständig. Wie Wagner erklärte, müssten unter anderem die Auswirkungen auf Schutzgüter wie Boden und Wasser abgewogen werden. In Starzach handele es sich um ein sensibles Gebiet.

Trinkwasserversorgung für 30.000 Menschen gefährdet? Das hatte zuvor die Geowissenschaftlerin Simone Walker-Hertkorn, Mitglied der Bürgerinitiative Pro Natur Starzach, in ihrem Vortrag deutlich gemacht. „Wir sind im Karstgebiet“, erklärte sie, und dies gehöre zur Schutzzone „Hirrlinger Mühlen“ der Wasserversorgungsgruppe Starzel-Eyach, die 30-000 Menschen mit Trinkwasser versorge.

Sie zeigte auf, dass drei der sechs geplanten Windräder im Umfeld von Dolinen lägen. „Diese Strukturen würde man heute in die Wasserschutzzone II stellen“, merkte sie an. Dort dürften keine Windparks entstehen. Sie verwies zudem auf 30 Jahre alte Verordnungen, nach denen der Bau von Windrädern gegen bestehendes Recht verstoßen würde.

Was ist das höhere Schutzgut?

Hier sah sie denn auch K.o.-Kriterien im Genehmigungsprozess. Die Behörden müssten letzten Endes entscheiden, welches das höhere Schutzgut sei – Wasser oder Strom. Der Wald sei eine Wasserressource und übe eine unterirdische Schutzfunktion aus. Komme es zu Schäden, etwa durch Brand oder Havarie, seien diese nicht mehr zu beheben.

Das Fazit der Geowissenschaftlerin Ihr Fazit fasste sie in drei Punkten zusammen: Der Regionalverband Neckar-Alb dürfe das Vorranggebiet TÜ-ZAK01 für Windkraftanlagen in Starzach nicht ausweisen, sonst würde gegen gängiges Recht verstoßen. Im Genehmigungsprozess müssten die Belange des Trinkwasserschutzes beachtet werden: „Dabei wird sich zeigen, dass mindestens drei Windenergieanlagen auf Dolinen oder im Umfeld von Dolinen wie auch Quellgebieten liegen, und diese sind einer Schutzzone II gleichzusetzen. Die Zoneneinteilung muss verfeinert und überprüft werden.“ Sollten dennoch sechs Anlagen umgesetzt werden, würde dies den Trinkwasserschutz in Baden-Württemberg untergraben.

Nach Auskunft von Dieter Wagner startet der Genehmigungsprozess für den Windpark noch in diesem Jahr. Er sieht die Wasserversorgungsgruppe Starzel-Eyach mit in der Pflicht, Druck zu machen, dass der Schutz des Grundwassers berücksichtigt wird. Dabei stelle sich in der Abwägung die Frage, was wichtiger sei – Strom für 18.000 Haushalte durch sechs Windkraftanlagen oder Trinkwasser für 30.000 Menschen?

Zweckverband Starel-Eyach

Die versorgten Orte
Das Versorgungsgebiet des Zweckverbands Starzel-Eyach Wasserversorgungsgruppe (Haigerloch, Bittelbronn, Gruol, Hart, Stetten, Weildorf, Rangendingen, Bietenhausen, Höfendorf, Hirrlingen, Dettingen Niederzone und Hemmendorf) wird mit Wasser aus dem Wasserwerk Bietenhausen versorgt.