Bald Vergangenheit? Mancherorts wurden Sitzbänke wie diese im Seelbacher Wald abgebaut. Foto: Kiryakova Foto:  

An Rastgelegenheiten im Wald sollen Wanderer die Stille und die Natur genießen können. Doch mittlerweile gibt es aus Sicherheits- und Haftungsgründen einige Bedenken. Eine Gemeinde in der Region hat bereits gehandelt hat.

Im Südwesten wird über den Umgang mit Sitzbänken debattiert. Die Gemeinde Schömberg, ein Heilklimatischer Kurort im Nordschwarzwald, will 60 von 400 Ruhebänke entfernen. Auch die Stadt Nagold hat Bänke abgebaut – und an anderer Stelle neue errichtet. In der Ortenau ist das Thema ebenfalls aufgelaufen. Hintergrund sind Gefahrenquellen im Wald, die sich durch den Klimawandel verstärken. Das führt zu pikanten Haftungsfragen, die Waldbesitzer, darunter Kommunen, in Bedrängnis bringen können.

 

Laut Marion Haid, Pressesprecherin der Stadt Lahr, nehme eine verschärfte Rechtssprechung Waldeigentümer stark in Haftung. Zwar gelten Ast- oder Baumbruch als „waldtypische Gefahr“, die auf eigenes Risiko hingenommen wird. Kurzum: Wem beim Waldspaziergang ein Ast auf den Kopf fällt, kann keine Haftungspflichten geltend machen.

Wetterwandel und Müll sind für die Stadt eine finanzielle Belastung

Befinden sich aber etwa Sitzbänke, Infotafeln oder Erlebnisstationen auf der Waldfläche, müsse der Eigentümer nachweisen, dass er umliegende Bäume im Fallbereich – in der Regel sind das 30 Meter im Radius um die Einrichtung – mindestens zweimal jährlich auf Standsicherheit und Gefahren durch Totäste geprüft hat. Nach Extremwettereignissen ist laut Haid die gleiche Prozedur notwendig. Ansonsten laufe man Gefahr, für Schäden und Verletzungen haftbar gemacht zu werden. Werden Mängel erkannt, müssen „baumpflegerische Maßnahmen“ ergriffen werden, eventuell auch durch Fällungen.

Der Stadt Lahr gehört nicht die gesamte Waldfläche auf dem Stadtgebiet, sondern nur etwa die Hälfte. „Die restlichen Flächen gehören dem Land oder privaten Waldeigentümern“, so Haid. „Im Moment wird vorerst noch keine Reduzierung der Bankstandorte im Stadtwald angestrebt.“ Aktuell sei man dabei, sich einen Überblick über die Anzahl der Sitzbänke zu verschaffen. „Bänke werden teilweise von Dritten in den Wald gestellt, ohne dass die Stadt als Waldeigentümer gefragt wird.“

Jährlich müssen die Bänke mit einem Aufwand von etwa 3500 Euro saniert werden. Hinzu komme die Pflege der umliegenden Freifläche, was etwa 5000 Euro pro Jahr koste. Der Aufwand für die Verkehrssicherungspflicht sei nicht kalkulierbar. Im vergangenen Jahr aber wurden dafür rund 25 000 Euro im Stadtwald ausgegeben.

Trockenschäden durch ausbleibenden Niederschlag in der Vegetationszeit sowie Hitze und die häufiger auftretenden Extremwetterereignisse verschärfen die Verkehrssicherung, ebenso die immer größer werdende Problematik der Müllentsorgung, die an Bankstandorten ganz besonders intensiv geworden sei.

Im Wald in Friesenheim wurden in der Vergangenheit bereits drei Bänke abgebaut. Foto: Bohnert-Seidel

Anders ist die Lage in Friesenheim. Julia Berger von der Pressestelle berichtet, dass in der Vergangenheit drei Bänke im Friesenheimer Wald abgebaut wurden. Auch sie beruft sich auf die Verkehrssicherungspflicht, nach der Waldeigentümer haften für Anlagen wie Hütten, Wald- und Wanderparkplätze oder eben Sitzgelegenheiten.

Rund 200 Sitzbänke befinden sich auf der Gemarkung Schuttertal

Die Kosten für die Bänke liegen laut Berger bei etwa 3000 Euro im Jahr – die Kosten für Hütten, Waldparkplätze, eine Kapelle und die öffentlichen Straßen an Waldrändern seien in dieser Summe nicht enthalten. Insgesamt, erklärt sie weiter, müssen rund 30 Bänke unterhalten werden, darin inbegriffen sind die Sitzgelegenheiten am Naherholungsgebiet Schuttern. Zur Dokumentation werde ein Kontrollheft geführt.

In Seelbach dagegen gibt es auf dem gesamten Gemeindegebiet rund 170 Bänke, wie Elke Albrecht-Pelz, persönliche Mitarbeiterin des Bürgermeisters, informiert. Ein Großteil davon sei aus gemeindeeigenem Holz in Eigenregie hergestellt. Die Bänke werden laut Albrecht-Pelz nach Bedarf, etwa bei Beschädigung oder schlechtem Zustand, renoviert. „Ein Rückbau ist nicht geplant, außer es stehen Natur- oder Artenschutzgründe dem Verbleib im Wege“, erklärt sie. Das komme hin und wieder vor, etwa bei Waldameisen, die in der Nähe eines Bänkchens ihr Domizil gründen.

Auch die Gemeinde Schuttertal plant keinen Abbau. „Die genauen Kosten für die Unterhaltung der Sitzbänke lassen sich nicht beziffern“, so Inka Geißer von der Tourist-Info. Insgesamt seien es etwa 200 Sitzbänke, die von der Gemeinde unter- beziehungsweise erhalten werden.

Sitzbänke sind wichtiger Beitrag zu Naherholung und Heimatpflege

Ähnliches ist aus Ettenheim zu vernehmen. „Sitz- beziehungsweise Ruhebänke sind für die Stadt Ettenheim als Tourismus- und Wohnort ein wichtiger Beitrag zur Naherholung und Heimatpflege“, so Heike Schillinger von der Verwaltung. Stadt und Forst planen keinen Abbau. Rund 300 Sitz- und Ruhebänke stehen in Wald und Flur rund um Ettenheim und den Ortschaften. In Abstimmung mit dem Seniorenrat sei die Zahl in den vergangenen Jahren aufgestockt worden und neue Standorte festgelegt, aber auch bisherige Standorte überdacht worden.

„Neben den positiven Effekten stellen die Unterhaltung und das Aufstellen von Sitzbänken natürlich einen großen finanziellen Aufwand für Ettenheim dar“, berichtet Schillinger. Im Rahmen von Spendenaktionen wurden in den vergangenen Jahren das Aufstellen und die Pflege beziehungsweise Unterhaltung der Bänke auch von Bürgern unterstützt.

Reaktionen von Politik und Verbänden

Die FDP hat das Thema mit einer Anfrage an die Landesregierung in den Fokus gerückt. Abgeordneter Erik Schweikert bezeichnete die aktuelle Regelung als „absolute Idiotie“. Die Forstkammer Baden-Württemberg dringt darauf, Waldeigentümer – auch vor dem Hintergrund des Klimawandels – zu entlasten. „Wir dürfen nicht auf den finanziellen Kosten der Wetterextreme sitzen bleiben“, so Jerg Hilt, Geschäftsführer des Zusammenschlusses von Waldbesitzern. Natursportplaner Michael Neugaertner vom Deutschen Wanderverband wirbt darum, dass die öffentliche Hand die Verkehrssicherung übernimmt. In der Schweiz seien Fußwege Teil des Verkehrswegenetzes, würden vom Staat geplant und finanziert. Ein Viertel der Waldfläche Baden-Württembergs ist Staatswald, 35 Prozent Privat- und 40 Prozent Kommunalwald. Derzeit wird das Bundeswaldgesetz als Rahmen für die Landeswaldgesetze überarbeit.