Foto: Eibner

Leichtathletik: Für Öffnung sind Träger zuständig. Schülerliga wird wohl ausfallen.

Nach langem coronabedingten Lockdown dürfen auch Leichtathleten erste Trainingseinheiten im Stadion – unter Auflagen – wieder absolvieren. Wie sieht derzeit die Situation in unserer Region aus? Wir sprachen mit Günter Steiner, dem Sportwart des Leichtathletik-Kreises Schwarzwald-Baar.

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Herr Steiner, seit wenigen Tagen darf wieder – unter Auflagen – Leichtathletik betrieben werden. Wird diese Möglichkeit auch von den hiesigen Vereinen schon genutzt?

Alle Vereine trainieren wieder, aber nur in den erlaubten Kleingruppen.

Was müssen Vereine und Sportler denn besonders beachten?

Leider können unsere jüngsten Sportler noch nicht trainieren, da hier der Mindestabstand schwer eingehalten werden kann. Das Reinigen der Geräte gehört natürlich zu den Vorgaben. Die Gesundheit jedes einzelnen Sportlers und der Trainer hat für uns die höchste Priorität.

Theoretisch kann also Leichtathletik wieder betrieben werden. Allerdings ist es zum Beispiel nicht möglich, nach jedem Hochsprung die Matte zu desinfizieren. Wie gehen die Vereine praktisch mit den Auflagen um?

Beim Hochsprung können wir derzeit nur das "Hinführungstraining" machen.

Wie sieht es derzeit in Sachen Wettkämpfe aus? Gibt es schon Termine?

Wettkämpfe sind noch nicht freigegeben. Ob und wann die nächsten Wettkämpfe stattfinden werden, kann man leider noch nicht sagen. Auch die Schülerliga werden wir in dieser Saison wahrscheinlich auslassen müssen. Sobald die Wettkämpfe freigegeben werden, müssen wir loslegen und kurzfristig Termine finden.

Deutsche Spitzenathleten dürfen ja schon seit einigen Wochen wieder trainieren. Gibt es für die Kader-Athleten aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis auch eine Ausnahmeregelung?

Unsere Kaderathleten trainieren in den Kaderstützpunkten. Wann für sie die nächsten Wettkämpfe stattfinden werden, steht bisher auch noch nicht fest.   

Das Schutzkonzept

  Hygieneregeln Einhaltung aller Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

  Social Distancing Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zwischen allen Personen; fünf Personen pro 1000 m2 sind erlaubt, aber kein Körperkontakt

  Maximale Gruppengröße Fünf Personen je 1000 m2.

  Landesverordnung Leichtathletik-Training auf Trainingsanlagen im Freien ist grundsätzlich so zu organisieren, dass die Bestimmungen der Landesverordnung eingehalten werden können.

  Infektionsschutz Athleten sowie Trainer mit Krankheitssymptomen dürfen natürlich nicht am Training teilnehmen. Sie informieren stattdessen die Trainingsgruppe über ihre Krankheitssymptome, bleiben zuhause und kontaktieren den Hausarzt.

  An- und Abreise Bei der Anreise der Athleten und Trainer mit dem ÖPNV sind die landesspezifischen Bestimmungen zur Maskenpflicht zu beachten.

  Öffnung Ob eine Leichtathletikanlage geöffnet wird, entscheidet der jeweilige Träger der Trainingsstätte.