Mit neuem Streckenrekord siegte Benedikt Karus beim Dornstetter Adventslauf 2014; zugleich einer seiner letzten Erfolge. Foto: bemu Foto: Schwarzwälder-Bote

Leichtathletik: Benedikt Karus verzichtet auf Anrufung des Sportgerichtshofes

Konzentration auf die anstehenden Prüfungen seines Medizinstudiums statt Kampf gegen die Dopingsperre. Nach eingehender Überlegung hat sich Benedikt Karus dagegen entschieden den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) anzurufen.

Das Schiedsgericht mit Sitz in Lausanne (Schweiz) ist die oberste Sportgerichtsbarkeit auch in Disziplinar- und Dopingfragen und damit die letzte Entscheidungsinstanz in Streitfragen zum internationalen Sportrecht. Nach der gegen den Leichtathleten von der LG farbtex Nordschwarzwald am 22. August vom deutschen Schiedsgericht ausgesprochenen Vier-Jahres-Sperre wegen angeblichen EPO-Missbrauchs auch die einzige Chance, dieses Urteil noch zu korrigieren.

Einige der in die Entscheidungsfindung einbezogenen juristischen Experten hätten für eine Anrufung des CAS plädiert, erklärt dazu Benedikt Karus. So etwa der Heidelberger Anwalt Michael Lehner, der gleich den Bogen zum Fall Pechstein geschlagen und die Angelegenheit als Präzedenzfall sogar vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) tragen wollte. Dieses Verfahren aber könne sich dann durchaus bis zu fünf Jahren hinziehen, wie auch Lehner eingeräumt habe, "und das bringt mir dann auch nichts mehr. Deshalb ist die Entscheidung auch ziemlich schnell gefallen."

"Ich kann jetzt wieder locker laufen"

Auf der anderen Seite standen nämlich deutlich mehr Stimmen, die beim CAS gleich zu Beginn fälligen 3000 Euro einzusparen, da die Erfolgsaussichten vor dem in unmittelbarer Nachbarschaft zum IOC-Hauptquartier ansässigen Gericht nur sehr gering eingeschätzt wurden. Neben seinem eigenen Rechtsanwalt Dieter Rössner habe auch der Mainzer Sportmediziner Simon Perikles darauf hingewiesen, dass die Richter in der Schweiz Gutachter nach eigenem Gutdünken auswählen und die Ergebnisse entsprechend gewichten könnten.

"Für mich wäre nicht eine Reduzierung der Sperre auf dann vielleicht zwei Jahre, sondern nur ein Freispruch das einzige, was mir etwas bringen würde. Aber ich habe den Eindruck, das darf nicht passieren, denn auch der Sportgerichtshof ist ein Teil des Systems, in das ich kein Vertrauen mehr habe. Schließlich haben wir mit dem zu meinen Gunsten ausgefallenen Gutachten von Perikles Simon und dem negativen Dopingtest aus dem Labor in Tokio alles vorgebracht, um meine Unschuld zu beweisen. Und dennoch habe ich eine Strafe von vier Jahren bekommen", fasst der 26-Jährige seinen Standpunkt noch einmal zusammen.

Während es in der Zwischenzeit weder seitens der deutschen Anti-Dopingbehörde NADA noch vom Deutschen Leichtathletikverband eine Kontaktaufnahme mit ihm gegeben habe, freut sich Benedikt Karus über weitere positive Reaktionen aus seinem engeren und weiteren Umfeld, nachdem er seinen Fall in die Öffentlichkeit gebracht hatte. "Das war für mich eine große Befreiung; ich kann jetzt auch wieder locker laufen." So habe ihm der Bürgermeister von Loßburg, Christoph Enderle, in einem zweiseitigen Schreiben seine Unterstützung zugesichert. Auch ein im DLV-Laufbereich tätiger, junger Sportmediziner habe Kontakt mit ihm aufgenommen und seine Zweifel an einem Dopingmissbrauch geäußert.

Beide Gutachten sollen veröffentlicht werden

"Mein Fall schlägt auch noch weitere Wellen", berichtet Benedikt Karus zudem von einer Information an den Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper. Als nächsten Schritt strebe Perikles Simon die Veröffentlichung beider dem Schiedsgericht vorliegenden Gutachten im Internet an, um eine eingehende wissenschaftliche Prüfung durch Dritte zu ermöglichen. Allerdings sei noch unklar, ob der Leiter des Kölner Dopinglabors einer Veröffentlichung zustimmen werde, und ob dessen Zustimmung überhaupt notwendig ist.