Wer in Donaueschingen einen Waffenschein oder etwa den Besitz einer Sportwaffe beantragen will, muss dafür nicht zum Landratsamt. Foto: Stadtverwaltung Donaueschingen

Die Stadt Donaueschingen stellt Waffenscheine selbst aus. Doch, dass die Stadtverwaltung das darf, ist nicht selbstverständlich.

Dass größere Städte wie Villingen-Schwenningen das Waffenrecht mit einer extra eingerichteten Behörde selbst klären, ist nicht ungewöhnlich. Ansonsten ist es eher üblich, dass vor allem Einwohner von kleineren Städten und Gemeinden Waffenscheine und Besitzkarten beim Landratsamt anmelden.

 

Nun ist Donaueschingen zwar keine Kleinstadt, aber von der Größe her auch nicht mit Villingen-Schwenningen zu vergleichen, die knapp 100 000 Einwohner zählt. Bei 22 500 Einwohnern kann allerdings schon die Frage aufkommen, ob genügend waffenrechtliche Angelegenheiten aufkommen, dass die Stadt Donaueschingen eine eigene Waffenbehörde braucht.

Grundsätzlich scheint zumindest das Interesse an kleinen Waffenscheinen in Deutschland stetig anzuwachsen. Laut Bundesverwaltungsamt ist die Zahl bundesweit von etwa 705 000 Ende 2020 auf knapp 872 000 solcher Scheine zum 31. Dezember 2024 angestiegen. Die Zahl der registrierten Waffen im Umlauf blieb im selben Zeitraum mit ungefähr fünf Millionen nahezu unverändert.

Und wie lässt sich die Lage in Donaueschingen in Zahlen ausdrücken?

Reges Geschäft

73 kleine Waffenscheine hat die Waffenbehörde der Stadt seit Jahresbeginn 2020 ausgestellt, sagt die stellvertretende Pressesprecherin der Stadt Donaueschingen, Jennifer Schwörer. Insgesamt haben demnach aktuell 237 Menschen einen solchen Schein. Außerdem sind aktuell 190 Menschen gemeldet, die zusammen 988 Waffen besitzen. Darunter fallen unter anderem Jäger und Sportschützen.

Ein ungewöhnlich hoher Verwaltungsaufwand wegen besonders vielen Waffenbesitzern in Donaueschingen ist also nicht der Grund, warum die Stadt eine eigene Waffenbehörde betreiben muss.

Auch wenn die Behörde neben dem Ausstellen von Waffenscheinen und Besitzkarten das volle Spektrum über Kontrollen bis zur Verwahrung von Waffen abdeckt, reichen lediglich zwei Personen, um die Angelegenheiten zu klären. „Die Waffenbehörde ist derzeit mit einer Verwaltungskraft in Teilzeit und einem Waffenkontrolleur auf Stundenbasis besetzt“, informiert Jennifer Schwörer.

Keine freiwillige Entscheidung

Dennoch startete die eigene Behörde für Waffenangelegenheiten erst Anfang der 1990er Jahre und ist kein historisches Überbleibsel. Freiwillig traf die Stadt die Entscheidung jedoch nicht: „Die Einrichtung einer Waffenbehörde wurde im Zuge der Zuteilung als Große Kreisstadt notwendig. Mit dem Titel hat die Stadt auch Aufgaben der Kreispolizeibehörde wie unter anderem die Waffenbehörde übernommen“, erklärt Stadtsprecherin Schwörer.

Laut Zoll sind in Baden-Württemberg üblicherweise entweder die Landratsämter für das Waffenrecht zuständig oder die Ordnungsämter der Stadtkreise, großen Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 20 000 Einwohnern. Der Schritt der großen Kreisstadt im Jahr 1993 zwang Donaueschingen also dazu, nun selbst eine – wenn auch kleine – Waffenbehörde zu betreiben.

Legaler Waffenbesitz

Kleiner Waffenschein:
Wer eine Schreckschusswaffe, Reizstoffwaffe oder Signalwaffe mit Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt auch außerhalb der eigenen Wohnung führen will, braucht einen kleinen Waffenschein. Beantragen kann den jede volljährige Person, auch hier prüft die Waffenbehörde die Eignung jedes Antragstellers.

Waffenbesitzkarte:
Wer eine Schusswaffe ausschließlich in der eigenen Wohnung, auf dem eigenen Grundstück oder etwa in einer Schießstätte führen will, braucht nicht direkt einen Waffenschein, sondern eine Waffenbesitzkarte. Eine solche Karte kann man laut Landratsamt in der Regel ab 25 Jahren erwerben.

Ausnahmen:
Es gibt auch Ausnahmen, etwa für Sportschützen ab 18 Jahren. Vorab muss die Sachkunde in Form einer Prüfung beim zuständigen RP nachgewiesen werden. Zudem holt die ausstellende Behörde etwa Stellungnahmen des Landeskriminalamts, des Landesamts für Verfassungsschutz oder Auskunft aus dem staatsanwaltschaftlichen Zentralregister über die Eignung ein.