Mit dem barrierefreie Ausbau des Bahnhofs kommt eine große Investition auf Haslach zu. Foto: Reinhard

Zwar erhalten die Gemeinden Millionenbeträge, doch die Bürgermeister warnen: Die Mittel lindern Symptome, die strukturellen Probleme bleiben.

Schon im März dieses Jahres hatte der Bundestag die Schaffung eines Sondervermögens Infrastruktur beschlossen, jetzt steht fest, wie viel die Kinzigtäler Gemeinden davon erhalten. Von insgesamt 60 Milliarden Euro gehen 13,15 Milliarden an das Land Baden-Württemberg; davon erhält der Ortenaukreis 89,1 Millionen Euro. Darauf weisen die Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner (SPD, Wahlkreis Emmendingen-Lahr) und Derya Türk-Nachbaur (Schwarzwald-Baar, SPD) in Pressemitteilungen hin. Demnach wurde in der vergangenen Woche die Verwaltungsvorschrift zum Infrastrukturgesetz erstellt. Aus dieser ergeben sich die Summen, die den einzelnen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Den Kommunen im Tal werden zwischen 1,1 Millionen und 4,4 Millionen zugewiesen. Ziel der Förderung sollen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Bildungseinrichtungen sein. Den Bürgermeistern des Kinzigtals ist die Hilfe willkommen, doch für viele nicht mehr als eine kleine Finanzspritze.

 

Im Juni dieses Jahres hatte Hausachs Bürgermeister Wolfgang Hermann zwar noch nicht gewusst, wie wie viel Geld die Stadt bekommen würde, doch schon abgeschätzt, dass der Betrag nicht so hoch sein würde, dass alle finanziellen Sorgen weggewischt wären. Und er hat sich nicht verschätzt: Hausach erhält 3,58 Millionen Euro; „mit so einem Betrag hatte ich gerechnet“, erklärt Hermann. Er freut sich allerdings darüber, dass die Auszahlung nicht wie bisher geplant in Tranchen über den Zeitraum von zwölf Jahren erfolgen soll.

Auszahlung nicht in Tranchen über zwölf Jahre

„300 000 Euro jährlich wären tatsächlich ein zu geringer Betrag gewesen, um unseren Haushalt für Investitionen spürbar zu entlasten“, so der Bürgermeister. Ihm wären es aber lieber gewesen, wenn pauschalisierte Auszahlungen möglich gewesen wären und das Geld nicht erst nach getanen Investitionen angefordert werden könnte.In der nun angedachten Form sei die Finanzspritze auf jeden Fall hilfreich. „Hausach kann durch die geplanten Investitionen der kommenden Jahre ständig hohe Investitionskosten nachweisen und die Zuteilung des Sondervermögens damit zeitnah in Anspruch nehmen“, fasst der Bürgermeister zusammen. Die 3,58 Millionen Euro sollen für die anstehenden Investitionen der kommenden Jahre verwendet werden. Hermann nennt dabei unter anderem den Breitbandausbau im Außenbereich, die Ortsdurchfahrtsanierung- und Verschönerung sowie Brückenneubau und Brückensanierungen.

Auf einen etwas höheren Betrag für Hornberg hatte Bürgermeister Marc Winzer gehofft. Statt der gewünschten drei Millionen soll die Stadt nun 2,53 Millionen Euro erhalten. Trotzdem betont er: „Ich freue mich, dass Geld für Investitionen kommt.“ Gerade angesichts der Tatsache, dass niemand wisse, wie die Einkommenssituation der Kommunen nach 2027 sein wird, sei er dankbar für das Sondervermögen. Dennoch: „Das Strukturproblem gibt es nach wie vor. Ich hoffe da auf eine Änderung.“ Wie viele andere Bürgermeister im Tal kritisierte er bereits im Juni, dass das Konnexitätsprinzip (siehe Info) nicht eingehalten wird.

Die 1,12 Millionen Euro, die Hofstetten bekommt, sind für Bürgermeister Martin Aßmuth tatsächlich nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein, oder wie er auch sagt: „Ein Pflaster auf einer klaffenden Wunde.“ Er rechnet mit weiter steigenden Ausgaben für die Kommunen, zum Beispiel zum Doppelhaushalt 2027/2028 mit einer nochmals gestiegenen Kreisumlage. „Der Kreis kann uns noch tiefer in die Tasche greifen, wir können das aber bei niemanden“, fasst er das Dilemma der Gemeinden zusammen. Aßmuth sagt, er müsse nicht lange überlegen, wofür er das Geld verwenden könnte. „Aber das ist das Problem: Für eine dieser Investitionen wären die 1,12 Millionen Euro schon weg. Und ich habe noch jede Menge weitere gleich wichtige, die finanziert werden müssen.“ Als Beispiel nennt der Bürgermeister den Breitbandausbau oder die Sanierung der Kreuzstraße. Er kritisiert, dass die Kommunen für Investitionen in Vorleistung gehen müssen; „es würde mehr Sinn machen, wenn man die Gelder projektbezogen aufrufen könnte.“

Etwas mehr als Hofstetten bekommt die Gemeinde Gutach, nämlich 1,44 Millionen Euro. Ob das dem Ort finanziell weiterhilft? „Ja allemal“, sagt Bürgermeister Siegfried Eckert im Gespräch mit unserer Redaktion. Eckert hat auch schon einige Ideen, wofür das Geld verwendet werden könnte.

Kommunen müssen in Vorleistung gehen

„Man hat immer etwas, das man lange vor sich hingeschoben hat und das wir mit dem Sondervermögen nun angehen könnten. Ich will dem Rat nichts vorweg nehmen , aber als Beispiel fällt mir hier die Beschaffung von Geräteboxen für die Sporthalle ein“, erklärt er. TuS und RSV Gutach würden sich jene schon länger wünschen. Auch beim Kleinspielfeld gebe es Bedarf. Und es gebe auch noch jede Menge anderer, größere Posten. Zum Glück gebe es weitere Fördertöpfe. „Wir werden ein bisschen jonglieren müssen, was wir für was verwenden wollten und schauen, ob und wo Doppelförderungen möglich sind“, sagt Eckert. Er ist sich bewusst, dass Gutach privilegiert ist. „Wir haben einen noch recht ausgeglichenen Haushalt. Größere Städte sind stark überschuldet.“

Sehr große Investitionen kommen auf die Stadt Haslach zu. So etwa der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs mit einem Eigenanteil von mehr als eine Millionen Euro (wir berichteten). Und bei den anstehenden Projekten scheint kein Ende in Sicht. Bürgermeister Armin Hansmann zählt im Gespräch zahlreiche Punkte auf, an denen er sich vorstellen könnte das Geld einzusetzen: „In das Kanalsystem muss Geld fließen, bei der Jahn- und der Schulhalle stehen Sanierungen an, und das Bildungszentrum steht auf der Liste.“ Haslach wird rund 4,38 Millionen Euro erhalten – eine Summe mit der der Rathauschef gerechnet hatte. „Das Sondervermögen ist sehr großzügig und wir sind dankbar um die Unterstützung. Das Geld bremst den Fall nach unten, Lücken kann es aber nicht wirklich schließen“, betont Hansmann. Nun komme es noch darauf an, wie unbürokratisch das Geld die Gemeinden erreicht. „Entsprechende Verwaltungsvorschriften fehlen noch, aber es sieht Stand heute gut aus“, erklärt er. Es sei davon auszugehen, dass das Sondervermögen keine anderen Fördermaßnahmen blockiere.

Das Konnextivitätsprinzip ist ein Grundsatz im Staatsrecht, der besagt, dass die Instanz, die über eine Aufgabe entscheidet, auch für die Finanzierung zuständig ist.