Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates und die Wahl der Ortsvorsteherin von Ringingen – sie muss wiederholt werden. Warum das so ist und warum Ringingen auch aus kommunalrechtlicher Sicht ein Sonderfall ist, dazu sprachen wir mit Amtsleiter Martin Paulus.
Die Mitteilung aus dem Rathaus, die unserer Redaktion auf den Tisch flatterte, war so knapp wie knallig: Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates von Ringingen, die am Dienstag, 3. September, stattfand ist wegen eines Formfehlers ungültig und muss wiederholt werden.