Zeltlager und Waldheime haben es im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Verordnungen schwer. (Symbolbild) Foto: Pixabay

Einschränkungen erlauben Freizeiten unter besonderen Bedingungen. Wie sehen Konzepte aus?

Region - Im Jahr 2020 ist alles anders - auch die Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Statt mit der Kirchengemeinde nach Österreich oder dem Jugendwerk nach Italien zu fahren, werden viele Kinder wohl eher in der Region bleiben. Grund ist die neue "Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit".

Am 26. Juni hat die Landesregierung klar definiert, welche Richtlinien zum Infektionsschutz in diesem Sommer gelten. Grundsätzlich gilt: Ferienfreizeiten, Zeltlager und jede andere Art der Ferienbetreuung sind erlaubt. Mit Einschränkungen: Maximal 100 Teilnehmer dürfen an einem Angebot teilnehmen, die Betreuer zählen mit. Die Teilnehmer müssen dann in Gruppen mit maximal 30 Personen unterteilt werden. Wie in Kindergärten und Schulen dürfen sich die Gruppen nicht untereinander durchmischen. Innerhalb der Gruppe gilt keine Mundschutz- oder Abstandsregelung.

Veranstalter müssen sich rechtfertigen

Vielerorts sind bereits Entscheidungen pro Ferienfreizeit gefallen. Doch gerade im Netz wird häufig Kritik an den Veranstaltern laut. Deren Freizeiten werden beispielsweise als "unverantwortlich" bezeichnet. Beim evangelischen Ferienwaldheim in Albstadt-Ebingen (Zollernalbkreis) war kurz nach Bekanntgabe der Maßnahmen eine Kommentar-Welle in den sozialen Netzwerken ausgebrochen. Besorgte Eltern fragten beispielsweise, was bei der Leitung "im Kopf kaputt" sei. Andere wiederum fühlen sich "verarscht", weil unter den herrschenden Bedingungen keine unbeschwerte Freizeit stattfinden könne, wie der Veranstalter sie den Kindern versprechen würde.

Anja Fritschi, Leitung der Ferienfreizeiten, betont jedoch, dass der Schutz der Kinder und der Mitarbeiter oberste Priorität habe. Bevor man die Freizeiten angekündigt habe, habe sich das Team lange Gedanken gemacht, wie das Angebot umgesetzt werden könne. Das Konzept: Die Gruppen werden kleiner, Küchen- und Büroteam werden vom Rest abgeschirmt, die einzelnen Gruppen bekommen separate Toiletten und Waschbecken zugewiesen. Zudem gebe es ein Hygienekonzept und einen Notfallplan für den Fall eines Corona-Ausbruchs. Die letzte Entscheidung hatte der Kirchengemeinderat. Die Mitglieder stellten sich hinter das Konzept und gaben grünes Licht.

Übernachtungen sind abgesagt

Anders sieht es bei den meisten Freizeiten oder Zeltlagern mit Übernachtung aus. Wird in einem Gebäude übernachtet, sollten alle Kinder und Betreuer auf möglichst viele Räume aufgeteilt werden. Zwischen den Betten sollte ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wird in "fliegenden Bauten" - also etwa in Zelten - übernachtet, soll "durch geeignete Vorkehrungen, wie beispielsweise von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst mitgebrachte Zelte oder die Bereitstellung von zusätzlichen Zelten" die Anzahl der Menschen, die sich gleichzeitig darin befinden, möglichst gering gehalten werden.

Weiter heißt es, "Fliegende Bauten, die für die Schlafzeit genutzt werden, sollen tagsüber gelüftet und möglichst nicht zu Aufenthalts- und Aktivitätszwecken genutzt werden." Wird, wie beispielsweise auf Freizeiten in Waldheimen, viel draußen unternommen, sind "Flächen für Aufenthalts- und Aktivitätszwecke durch geeignete Vorkehrungen wie Planen, Segel, Pavillons oder Zelte ohne Wände zu überdachen".

Freizeiten im Ausland gestalten sich noch schwieriger

Unter anderem im Kreis Calw wurden bereits mehrere Zeltlager und Ferienfreizeiten abgesagt. Teilweise öffnen die Zeltplätze nicht, oder die Verordnungen sind nicht einhaltbar. Roland Roller vom Jugendhaus Bad Wildbad und Markus Buck vom evangelischen Jugendwerk wollen durchsetzen, dass der Kreis statt wie sonst die Zeltlager und Ferienfreizeiten, in diesem Jahr auch Tagesveranstaltungen bezuschusst, um ein Alternativprogramm anbieten zu können.

Der Klösterle-Verein, der in seinem eigenen Alpenhof in Klösterle (Vorarlberg, Österreich) sonst Gäste aus dem Kreis Rottweil, dem Zollernalbkreis und den Nachbarlandkreisen beherbergt, hat seine Freizeiten in diesem Sommer ebenfalls abgesagt. Martin Wäschle erklärt, dass die Freizeiten aufgrund der aktuellen Verordnungen nicht stattfinden können. Bestimmte Vorgaben, wie etwa eine Einbahnregelung zu den Toiletten, oder auch die Vorgaben bei der Essensausgabe, könnten in dem Gebäude nicht eingehalten werden. Außerdem sei alles, was eine Freizeit ausmache - gemeinsame Abende am Lagerfeuer, morgendliche Andachten oder gemeinsame Spieleralleys - nicht möglich.

Konzepte zur Prävention und dem Umgang bei einem Ausbruch

Hinzu kommt, dass bei mehrtätigen Freizeiten neben einem Hygienekonzept auch ein Präventions- und Ausbruchsmanagement vorliegen muss. Dieses müssen die Veranstalter auf Verlangen den Behörden vorzeigen. Vorgeschrieben ist etwa eine Betreuungskraft, die sich um Kinder mit Symptomen kümmert oder ein abgeschirmter Raum für mögliche Corona-Infizierte.