Im August oder September soll mit dem bau der Solarparks begonnen werden. Foto: dpa/Marijan Murat

Die beiden geplanten Solarparks „Haiterbach Blätschenschneider“ und „Unterschwandorf Bergäcker“ können nach Zustimmung des Gemeinderats zum Bebauungsplan und zu den Durchführungsverträgen mit der EnBW angepackt werden. Für etwas Verwirrung sorgte ein fehldatiertes Blendgutachten.

Der Haiterbacher Gemeinderat machte in seiner jüngsten Sitzung den Weg frei für das nach den Worten von Bürgermeister Andreas Hölzlberger „größte regenerative Stromprojekt im Kreis Calw“. Letzte Schritte auf kommunaler Ebene waren dafür die Satzungsbeschlüsse für die vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Solarpark Haiterbach Blätschenschneider“ sowie „Solarpark Unterschwandorf Bergäcker“. Zudem wurde den zwei abzuschließenden Durchführungsverträgen mit der EnBW Solar GmbH zugestimmt.

Gegenstimmen beziehungsweise Enthaltungen kamen dazu aus der FWH-Frakion von Johann Pagitz, Gerhard Walz und Reiner Schuon.

Johann Pagitz hatte per Antrag zunächst versucht, den Tagesordnungspunkt und damit die Beschlüsse zu verschieben. Er begründete dies mit mehr als 400 Seiten Vertragswerk, die er nicht in so kurzer Zeit durcharbeiten haben könne.

Bürgermeister Andreas Hölzlberger stellte klar, dass die Verträge sich auf jeweils sieben Seiten beschränkten. Beim Rest handle es sich vielmehr um Unterlagen des Bebauungsplans, die schon mehrfach vorgelegen hätten und behandelt worden seien.

Da neben Pagitz selbst nur Walz und Schuon zustimmten, war der Antrag somit abgelehnt.

Verwirrung bei Gutachten

Reiner Schuon hakte zum Thema Blendschutzgutachten nach. Für Verwirrung sorgte dabei, dass dieses eingangs auf Juli 2017 datiert ist. Wobei Katharine Heck von der EnBW Solar GmbH deutlich machte, dass dieses aus Mitte 2022 stamme, wie auch aus dem Durchführungsdatum abzulesen sei. Sie gehe davon aus, dass es sich schlicht um einen Schreibfehler handle, könne aber zu Schuons Beruhigung gerne noch mal nachhaken.

Das wiederum hatte Schuon nach eigenen Angaben beim durchführenden Mitarbeiter getan. Dabei habe sich unter anderem ergeben, dass der Mann nie vor Ort gewesen sei und laut Schuon von einem flachen Gelände ausgegeben sei.

Heck stellte klar, dass dem unabhängigen Gutachter Geländedaten zur Verfügung gestellt worden seien.

„Wir vertrauen den Fachbehörden“

„Wir vertrauen da auch den Fachbehörden“, sagte Hölzlberger. Von denen seien keine Beanstandungen gekommen. Es sei sicher auch Aufgabe des Gutachters zu entscheiden, ob er selbst das Gelände in Augenschein nehmen müsse oder ob die Daten zur Topographie zur Erstellung des Gutachtens genügten.

Katharina Heck ging nochmals auf die Daten der geplanten Solarparks ein. In Haiterbach habe dieser eine Größe von 8,8 Hektar. Bei einer Leistung von 8,5 MWp sollen 6,6 Millionen Kilowattstunden Strom entstehen, was für rund 2300 Haushalte reiche.

In Unterschwandorf dreht es sich um eine Fläche von 14 Hektar. Aus 10,6 MWp sollen 11,9 Millionen Kilowatt Strom für 4121 Haushalte fließen.

Der Baubeginn soll laut Heck im August oder September liegen. Die Hauptarbeiten sollen bis Jahresende abgeschlossen sein.

Keine extra Tarife für Haiterbacher

Die Nachfrage von Roland Hölzle (UBL), ob Haiterbacher von der hier erzeugten Energie durch niedrigere Strompreise profitieren könnten, verneinte Heck. Das sei gesetzlich nicht möglich.

Dagegen zeigte Sie auf, dass sich Bürger an dem Projekt mit 500 bis 10 000 Euro beteiligen könnten.

Die Stadt Haiterbach wird übrigens finanziell von den Solarparks profitieren. Rund 37 000 Euro sollen jährlich in die Stadtkasse fließen.