Im Bereich des Segelfluggeländes sollen auf Haiterbacher und Unterschwandorfer Gemarkung zwei Solarparks entstehen. Die Projekte gehen bürokratisch betrachtet auf die Zielgerade. Foto: Priestersbach

Im Haiterbacher Gemeinderat stand für die geplanten Solarparks "Haiterbach Blätschenschneider" und "Unterschwandorf Bergäcker" neben der Behandlung der Stellungnahmen auch die Beschlussfassung über beide Bebauungsplan-Entwürfe auf der Tagesordnung.

Haiterbach - Die EnBW beabsichtigt, auf insgesamt 22 Hektar Freiflächen im Gebiet von Haiterbach und Unterschwandorf Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten. Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes in Unterschwandorf stimmte ein Ratsmitglied, die Abstimmung über den Bebauungsplanplan Haiterbach Blätschenschneider endete mit vier Gegenstimmen.

Zunächst erklärte Bürgermeister Andreas Hölzlberger, dass die Unterlagen zu beiden Planentwürfen aufgrund der eingegangenen Anregungen nachbearbeitet wurden, weshalb auch eine erneute Offenlage erforderlich sei. Parallel dazu werde die Änderung des Flächennutzungsplanes über die Verwaltungsgemeinschaft Nagold auf den Weg gebracht.

Erst nach dieser erneuten Offenlage können durch die sich anschließenden Satzungsbeschlüsse beide Bebauungspläne als Satzung beschlossen werden.

Johann Pagitz (FWH) wies aufgrund der Lage des geplanten Solarparks "Haiterbach Blätschenschneider" in der Wasserschutzzone IIIb auf mögliche Auswirkungen hin.

Wasserschutzgebiet kein Hindernis

Katharina Heck, zuständig für Projektentwicklung Photovoltaik bei den EnBW, erklärte hierzu, dass Solarparks in Wasserschutzgebieten dieser Kategorie, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen, ausdrücklich gestattet seien. Auch werde das Gebiet durch eine solche PV-Anlage nicht beschädigt. Zudem seien die technischen Einrichtungen und Bauteile ausdrücklich für solche Freiflächen-Solarparks geeignet und zugelassen.

Yvonne Beck (UBL) zeigte Verständnis für Solaranlagen hinsichtlich der Energie-Autarkie. Probleme sieht sie jedoch bei der Größe solcher Anlagen wegen der Nahrungsmittel, die über einen langen Zeitraum hier nicht angebaut werden können. Sie plädierte für PV-Anlagen auf neugebauten Hallen. Diese sind jedoch bereits vom Gesetzgeber so vorgegeben.

Heck erklärte, dass die Nutzung durch die Landwirtschaft nach Ablauf der auf 30 Jahre begrenzten Solaranlagennutzung wieder möglich sei. Auch sei eine Blendwirkung der Solarmodule ausgeschlossen, da Hecken dies verhinderten.

Pagitz fragt nach Gutachten

Pagitz erkundigte sich nach Gutachten, da im Wasserschutzgebiet gebaut werde. Bürgermeister Hölzlberger erklärte, das Thema Gutachten komme erst beim konkreten Bauverfahren und dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung zum Tragen. Aktuell seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit allen Anforderungen zu berücksichtigen, was auch geschehen sei, alles Weitere werde dann im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Uwe Rapp (FWH) warf vor der Beschlussfassung ein, dass Deutschland den Weg des Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen gehe und der Strom müsse irgendwoher kommen und bezahlbar sein. Aus diesem Grund sei es aus seiner Sicht ein wichtiger Schritt, diesen zukunftsweisenden Weg zu gehen. Auch gehe deshalb im Wasserschutzgebiet kein Wasser verloren.

Beim Bebauungsplan "Unterschwandorf Bergäcker" wurden keine derartigen Probleme gesehen. Hölzlberger betonte, dass Haiterbach mit beiden Projekten auf der Zielgerade angelangt sei und erklärte, dass an beiden Solarparks eine direkte Beteiligung oder über ein Genossenschaftsmodell möglich sein werde. Während die Pacht an den Grundstückseigentümer gehe, könne durch die Beteiligung an den Gewinnen partizipiert werden. Infos zur möglichen Rendite folgen.

Beteiligungsmodelle möglich

Heck stellte beide Beteiligungsmodelle in Kürze vor, während Details erst bei der Vorlage konkreter Zahlen möglich seien. Neben der klassischen Unternehmensbeteiligung mit maximal 49,9 Prozent oder indirekt über eine Bürgergenossenschaft wäre auch ein sogenanntes Nachrangdarlehen über sieben Jahre zu einem festgelegten Zinssatz möglich.

In Haiterbach sind auf 8,8 Hektar 15 912 Solarmodule mit einer Leistung von 8,5 MWp geplant mit einer Kabeltrasse über 1,8 Kilometer Länge, verlegt in öffentlichen Wegen auf städtischen Grundstücken und einer Übergabestation im Breitenäckerweg.

In Unterschwandorf sollen 13 Hektar mit 19 656 Solarmodulen und einer Leistung von 10,6 MWp verbaut werden. Laut Heck können damit rund 3400 Haushalte mit Strom versorgt werden. Die Kabeltrasse werde dort nur 600 Meter lang und die Übergabestation finde ihren Standort beim Flugsportverein Nagold.

Für jede erzeugte Kilowattstunde erhält die Gemeinde 0,2 Cent, das entspricht bei der geplanten Leistung etwa 11000 Euro im Jahr und das drei Jahrzehnte lang, rechnete sie dem Gremium vor. Und ergänzte: "Je mehr Strom erzeugt wird, desto mehr Geld bekommt die Stadt."

Anlagen müssen Ende 2023 ans Netz gehen

Zudem stellte sie gegenüber, wie viel Strom auf Solar-Freiflächen, mit Windkraft und mit Biogas auf einem Hektar Fläche erzeugt werden können. Bei Biogas sind es mit einer Leistung von 15 bis 20 kW insgesamt 0,1 Millionen kwh/ha pro Jahr. Bei der Windkraft mit 200 bis 400 kW ist die Erzeugung inklusive der Abstandsflächen 1,6 Millionen kwh/ha und Jahr, bei den PV-Freiflächen mit 1100 kW liegt die Erzeugung pro Jahr bei 1,1 Millionen kwh/ha. Erläutert wurde noch die bestehende Bauverpflichtung, die dazu führe, dass die Anlagen bis spätestens Jahresende 2023 am Netz sein müssen.

Aktuell, so Heck, finden Vergabegespräche statt. Der Baustart, für beide Anlagen parallel, ist im Sommer 2023 geplant. Die Bauphase betrage zwischen acht und zwölf Wochen. Speicher sind nicht vorgesehen.

Reiner Schuon (FWH) schlug eine eventuelle Speichernachrüstung vor. Nach mehrheitlicher Zustimmung zu den Stellungnahmen beider Planentwürfe und den ebenfalls mehrheitlichen Beschlüssen, mit denen die Entwürfe gebilligt wurden, erfolge nunmehr die erneute öffentliche Auslegung.