Montage von Solarmodulen auf einem Dach Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Termine zur Pflicht für Solaranlagen auf Dächern stehen jetzt fest. Was müssen Häuslebauer wissen? Kann das Handwerk die Aufträge stemmen? Wo gibt es Beratung?

Stuttgart - Mit den verpflichtenden Solaranlagen auf Häuserdächern in Baden-Württemberg geht es nun mit Riesenschritten voran. Von 1. Januar 2022 an besteht die Pflicht für ihre Installation auf neuen Bürogebäuden, Supermärkten und Schulen. Dann folgt zum 1. Mai 2022 die Pflicht auch auf privaten Neubauten, sei es auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Und vom 1. Januar 2023 müssen dann bei grundlegenden Dachsanierungen auch Solaranlagen von Bestandsgebäuden installiert werden. Auch bei einem Bau von mehr als 35 Parkplätzen muss eine Solaranlage errichtet werden.

 

Reicht die Zeit für eine Neuplanung von Häusern?

Ja, heißt es bei der Architektenkammer. „Es ist aus meiner Sicht realistisch, jetzt noch eine Solaranlage mit einzuplanen bei Bauvorhaben, für die eine Baugenehmigung nach dem 1. Mai 2022 erteilt wird“, sagt Kammerpräsident Markus Müller. Das seien ja immerhin zehn Monate Planungsvorlauf. Ähnlich sieht man es beim Verband der Bauwirtschaft in Baden-Württemberg: Es werde durch die Solaranlagenpflicht nicht zu signifikanten Bauverzögerungen kommen.

Trifft die neue Pflicht wirklich alle Häuser?

Nein, aber Genaueres über Ausnahmen wird erst im Gesetz geregelt. Nächste Woche kommt es in den Landtag, anschließend läuft die Anhörung mit den Verbänden – und im Oktober wird es verabschiedet. „Es wird immer Neubauten geben, bei denen die PV-Anlage keinen Sinn macht“, sagt ein Sprecher des Umweltministeriums auf Anfrage: „Die Bedingungen und Kriterien werden jetzt erst noch in einer Umsetzungsverordnung definiert.“ Dies entspricht einer Forderung der Dachdeckerinnung: „Es muss sichergestellt werden, dass Fotovoltaik- oder Solarthermieanlagen nur an rentablen Stellen der Gebäudehülle installiert werden“, betont Innungsgeschäftsführer Florian Jentsch. Bei der Entscheidung, ob eine Installation aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten überhaupt sinnvoll sei, müssten die Fachpartner mit einbezogen werden.

Wo gibt es Beratung?

Um eine Vorstellung von den Kosten zu bekommen, empfiehlt das Landesumweltministerium das Verbraucherportal www.solaranlagen-portal.com. Die Architektenkammer versichert, dass Architekten sowohl bei Neubauten als auch bei der Bestandssanierung beraten könnten. Gehe es um die Beantragung von Zuschüssen etwa durch KfW oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sei das Gespräch mit einem Energieberater sinnvoll. Jürgen Görres, Leiter des Umweltamtes in Stuttgart, sagt: „Es gib ein breites Angebot an Beratung: die Stadtwerke Stuttgart, das Energieberatungszentrum, die Solarfirmen des Handwerks und das Amt für Umweltschutz.“

Was wird es kosten?

Das hängt von der Größe und Art der Solaranlage ab. Möglich ist die Installation einer Fotovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder aber einer Solaranlage zur Wärmeerzeugung. Der Verein Haus und Grund schätzt die Mehrkosten beim Neubau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses durch eine Solaranlage plus Stromspeicher auf 13 000 bis 15 000 Euro. Das Umweltministerium rechnet mit Mehrkosten von durchschnittlich knapp 10 000 Euro.

Was passiert bei Missachtung der Pflicht?

Die Behörden wenden bei säumigen Hausbesitzern oder Häuslebauern das übliche Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht an, sagt ein Sprecher des Umweltministeriums. Demnach sei es möglich, „dem Bauherren nach erfolgloser Aufforderung zur Pflichterfüllung ein Zwangsgeld anzudrohen und dieses festzusetzen“. Genauere Vorgaben zum Vollzug und zur Nachweisführung werden noch in der Verordnung festgelegt. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der neuen Solarpflicht seien die unteren Baurechtsbehörden und beim Neubau von Parkplätzen die Straßenbaubehörden.