Nach dem Mord an einem 61-jährigen Familienvater in Neukirch, ist der Sohn verurteilt worden. Er hatte ihn erschossen. (Archivbild) Foto: Eich

"Das Böse hat mich getrieben" – mit diesen Worten versuchte ein 27-Jähriger seine schreckliche Tat in Furtwangen-Neukirch zu erklären. Dort hatte er kurz vor Weihnachten seinen Vater erschossen. Nun ist das Urteil gefallen.

Furtwangen-Neukirch/Konstanz - Den Kopf gesenkt, der Blick leer – so schleppte sich der Angeklagte am Dienstagmorgen zu seinem Platz im Gerichtssaal, während die Fußfesseln am Boden rasselten. Ziemlich genau sechs Monate sind vergangen, seitdem der kleine Ort im Schwarzwald durch seine Tat in eine Schockstarre versetzt worden ist. Vor dem Landgericht fand nun die Aufarbeitung des Dramas statt – in dessen Nachgang auch ein Anschlag verhindert wurde.

 

Die Vorgeschichte

Eine "glückliche Familie im Schwarzwald" – so bezeichnete Oberstaatsanwalt Egon Kiefer die geordneten Verhältnisse. Im Haus – idyllisch gelegen am Ortsrand – wohnten drei Generationen friedlich beisammen. Das spätere Opfer, ein 61-Jähriger, war lange Zeit Narrenvater und Jahrzehnte im Elferrat. Jeder kannte ihn in Neukirch.

Doch: Die Familienidylle fand schon vor Jahren ein Ende – wurde vertrieben von Angst und Schrecken, wie es Angehörige bezeichneten. Schuld daran war der 27-jährige Sohn, oder besser: seine psychische Erkrankung. Aus gutem Hause und wohlerzogen aufgewachsen, beschrieben ihn Familienangehörige – dann habe sich sein Gemüt plötzlich gewandelt. Konflikte mit den Eltern, die über das Übliche hinaus gingen, ein komplettes Zurückziehen, einhergehend mit Drogenkonsum und dem Fokus auf Computerspiele.

Er höre Stimmen, habe er seiner Mutter gesagt. Im Haus habe man sich in den schrecklichen Phasen seiner psychischen Ausnahmezustände nur noch mit Pfefferspray bewegen können. Die Schlafzimmertür sei nachts abgeschlossen worden. Dass der Sohn ernsthafte psychische Probleme habe, sei aber von der Familie nicht erkannt worden. Eine notwendige Behandlung blieb daher aus. "Die Eltern wollten ihn nicht zwangsweise einliefern lassen", sagte Kiefer ohne dabei Vorwürfe aufkommen lassen zu wollen.

Lediglich einen Heilpraktiker habe man aufgesucht – kurz vor der schrecklichen Tat habe der Sohn sogar noch mit ihm telefoniert. Im Nachgang betrachtet sei es "unverständlich", wie der Vorsitzende Richter Arno Hornstein sagt, "dass man es mit alternativen Behandlungsmethoden versucht" habe. Eine psychische Diagnose für das bedrohliche Verhalten lag daher nicht vor. Der Kontakt des Heilpraktikers zum späteren Täter blieb nicht ohne Folgen. "Der Angeklagte hat sich regelrecht auf ihn eingeschossen", erklärt der Oberstaatsanwalt. Das hätte böse Konsequenzen haben können, wie sich später herausstellte.

Die Tat

Es war der 23. Dezember 2021 in Neukirch, als am Abend der Vater aus der Gastwirtschaft nach Hause kam – "gut gelaunt und voller Vorfreude auf Weihnachten" wurde von der Familie der Gemütszustand des 61-jährigen Familienvaters beschrieben. Dass der Abend in einer Tragödie enden sollte, habe, so ist man sich nach den Ermittlungen sicher, niemand ahnen können.

Einen Streit oder eine Auseinandersetzung, genau lasse sich dies nicht mehr rekonstruieren, habe es höchstwahrscheinlich kurz darauf mit dem Sohn gegeben. Anders könne es sich niemand erklären, dass der Vater nach der Euphorie plötzlich einen Nervenzusammenbruch erlitten hatte. Seine Frau und die Mutter hätten sich daraufhin in der Küche um ihn gekümmert. Kurz habe der Sohn reingeschaut – mit unschuldigen Gesten den Raum aber wieder verlassen. Allerdings nur kurz.

Was danach passierte, ist, so bezeichnet es Hornstein, "im Grunde unerklärlich". Mutter und Großmutter wurden Zeuge, wie der 27-Jährige die Küche betrat, während er hinter dem Rücken eine Waffe versteckte. Drei oder vier Schritte ging er auf seinen Vater zu, der immer noch zusammengesunken und weggetreten am Küchentisch saß, und schoss ihm unvermittelt in den Kopf. "Das war eine Hinrichtung", beschreibt die Großmutter die unfassbare Tat.

"Ihr müsst keine Polizei rufen, ich bringe mich jetzt um", sagte er anschließend. Während die Familie Hilfe rief, stieg der Schütze in sein Auto. Mit dabei: Molotowcocktails. Das Ziel: die Adresse des Heilpraktikers im Breisgau. Während Polizei und Rettungsdienst an den Tatort eilten, flüchtete der 27-Jährige mit seinen Anschlagsplänen im Kopf über Simonswald auf die Bundesstraße bei Gutach im Breisgau. Dort konnte er schließlich festgenommen werden – die Polizei verhinderte damit mutmaßlich eine weitere Tat.

Unterdessen brachte ein Rettungshubschrauber den 61-Jährigen in ein Klinikum. Die Ärzte konnte ihn aber nicht mehr retten – er starb an Heiligabend. Gleichzeitig liefen die Ermittlungen auf Hochtouren – und nahmen nach mehreren Wochen eine überraschende Wendung.

Die Ermittlungen

"Wir hatten zunächst keine Hinweise auf die psychische Erkrankung", erklärt der leitende Ermittler Kiefer. Das habe die Ermittlungen anfangs erschwert – kaum zu erklären war anfangs, wie es zu einem solchen Mord kommen konnte. Mittlerweile ist klar: Der Sohn leidet an einer paranoiden Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Das habe auch ein Gutachter feststellen können. Daraufhin war klar: Für den 27-Jährigen kommt eine Schuldunfähigkeit in Betracht – statt einer Gefängnisstrafe stand deshalb eine Unterbringung in einer Psychiatrie im Raum.

Nichtsdestotrotz: Die Staatsanwaltschaft war sich sicher, dass der Sohn heimtückisch gehandelt hat, erhob deshalb Anklage wegen Mordes. Der Streit sei zum Zeitpunkt des Angriffs bereits beendet gewesen, der Vater habe nicht bemerkt, was der Sohn vorhatte und habe deshalb nicht ahnen können, was kurz darauf passierte. "Trotz seiner Erkrankung ist nicht ausgeschlossen, dass er taktisch und klug vorgeht", so Kiefer, der betont: "Er hat die Waffe hinter dem Rücken versteckt, ihm war klar, was er tut." Woher die Waffe kam, eine scharf gemachte Schreckschusspistole vom Typ Walther P22, ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt.

Das Urteil

"Glockenklar" war es angesichts der Umstände für den Vorsitzenden Richter Arno Hornstein, dass es sich bei der Tat angesichts der Heimtücke um Mord gehandelt habe. Es sei "schockierend", zu was der Mensch "krankheitsbedingt fähig ist" – hinterrücks habe er seinen Vater "abgeknallt". Eine Unterbringung infolge der Krankheit und der Schuldunfähigkeit sei unvermeidlich. "Die Gefahrenprognose ist unstrittig", sagt Hornstein. Auch der Staatsanwalt sieht beim Angeklagten ein "unkalkulierbares, erhebliches Risiko". Dem konnte selbst die Verteidigerin nicht widersprechen.

Der Täter

Mit seinen letzten Worten richtete sich der Schütze an die Kammer: "Ich habe meinen Vater auf dem Gewissen. Das Böse hat mich getrieben. Ich bitte um Verzeihung." Das Urteil – die Einweisung in die Psychiatrie – akzeptierte der 27-Jährige. Trotz der unfassbaren Tat, die die Familie zerstört hat, gab es bereits wieder erste Annäherungsversuche. Mutter und Sohn hätten telefoniert, sagte seine Verteidigerin. Und auch die Nebenklagevertreterin der Familie machte deutlich: "Der Beschuldigte soll sich behandeln lassen, dann könnte man ihm eine Perspektive bieten." Doch zunächst wolle man "ohne Angst leben".