Sie soll vor allem Überweisungen ins Ausland, etwa an Schleuser, verhindern: die Bezahlkarte für Flüchtlinge. Das birgt Konfliktpotenzial, wie der Landkreis Rottweil jetzt berichtet.
Socialcard statt Bargeld heißt es seit rund neun Monaten im Kreis Rottweil. Asylbewerber und geduldete Ausländer erhalten ihre Leistungen also über eine Bezahlkarte und können von ihrem Guthaben – außer in Ausnahmefällen – monatlich maximal 50 Euro pro Person abheben. Das habe bereits zu Konflikten bis hin zu einer Morddrohung geführt, heißt es jetzt.
Die Bezahlkarte könne ein „wichtiger Baustein für die Begrenzung irregulärer Migration“ sein, hatte sich die CDU-Fraktion im Rottweiler Kreistag 2024 für die Einführung ausgesprochen. Andere erhofften sich von der Bezahlkarte vielmehr eine erhöhte Effizienz für die Verwaltung.
Die ersten Bezahlkarten wurden im Kreis Rottweil im Februar dieses Jahres ausgegeben, nachdem das Land im Herbst 2024 die Vergabe an einen Bezahlkartenanbieter beschlossen hatte. Die CDU-Kreistagsfraktion hatte nun um einen Bericht zu den bisherigen Erfahrungen gebeten.
Enormer Zeitaufwand
Bislang zeige sich ein erheblicher zeitlicher Aufwand, hieß es von Verwaltungsseite. Das liege auch daran, dass es sich nicht um ein klassisches Bankkonto handle und Daueraufträge daher nicht möglich seien.
Außerdem gebe es technische Einschränkungen. So werde die Bezahlkarte, anders als vorgesehen, nicht in allen zur Kartenzahlung befähigten Geschäften akzeptiert. Und von Anbieter-Seite stehe zwar ein mehrsprachiger KI-gestützter Chatbot zur Verfügung, telefonischer Support aber lediglich auf Deutsch, erklärt die Verwaltung, wie die Sprachbarriere zu Problemen beiträgt.
Fragen beschäftigen Personal
Außerdem fehle es bei den Nutzern teilweise an digitaler Kompetenz. Immer wieder würden die Mitarbeiter im Amt für Aufnahme und Integration mit der Klärung von Fragen zur Nutzung der Bezahlkarte, vergessenen Zugangsdaten, gesperrten Karten und weiteren Problemen konfrontiert. Das binde viel Personal.
Und es führe zu angespannten und konfliktbehafteten Situationen, berichtet das Landratsamt. In einem Fall sei eine Morddrohung ausgesprochen worden, was mit einer Strafanzeige quittiert wurde.
So wird die Bargeld-Grenze umgangen
Die Bar-Auszahlungsgrenze werde derweil von manchen umgangen, in dem sie mit der Socialcard erworbene Waren in Geschäften zurückgeben, um Bargeld zu erhalten.
Das Fazit: Auch wenn die Bezahlkarte grundsätzlich sinnvoll sei, führe sie durch die technische Komplexität und Verfahrensschritte, die den Flüchtlingen teilweise schwer zu vermitteln seien, zu einem erhöhten Beratungs- und Unterstützungsaufwand durch die Behörde, machte die Verwaltung deutlich.
Die Bezahlkarte
Die Socialcard
Die Socialcard kann nur innerhalb von Deutschland genutzt werden – grundsätzlich in allen Geschäften, die Kartenzahlung anbieten, und im Onlinehandel für Waren und Dienstleistungen. Geldtransfers ins Ausland, spekulative Finanzgeschäfte, Glücksspiel und Zahlungen im Zusammenhang mit sexuellen Dienstleistungen sind nicht möglich.
Die Modalitäten
Die Bezahlkarte erhalten Asylbewerber sowie ausreisepflichtige Ausländer mit Duldung. Sie funktioniert wie eine guthabenbasierte Visa-Debitkarte. In Ausnahmefällen und bei Ausgaben für Bildung und Teilhabe, etwa für Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten und Ähnliches, gibt es auch mehr als 50 Euro monatlich. Wer seinen Lebensunterhalt mindestens drei Monate lang und zu mehr als 50 Prozent über eine Arbeitsstelle finanziert, erhält aufstockende Leistungen weiterhin auf sein Giro- beziehungsweise Gehalts-Konto.