Zwei Schwestern und ein 23-Jähriger stehen wegen besonders schwerer räuberischen Erpressung in Rottweil vor Gericht. Nach skurrilen Enthüllungen ist nun ein Urteil gefallen.
Eine skurrile Verhandlung am Landgericht nahm am Donnerstagmittag ein Ende. Zwei Schwestern sollen gemeinsam mit einem Bekannten Ende März Geld von einem Ex-Freund in Rottweil erpresst haben. Auch ein Messer sei involviert gewesen und Zahlungen aus Sex-Leistungen der Schwestern gegenüber des Opfers waren Thema in der Verhandlung. Nun kam es zu einem Urteil.
Dafür musste eine entscheidende Frage geklärt werden: Hat der 23-jährige Mitangeklagte angenommen, dass den Schwestern noch Geld zusteht? Sollte das der Fall sein, würde es sich bei ihm nicht um einen besonders schweren Fall der räuberischen Erpressung handeln, sondern um eine Nötigung, die einen niedrigeren Strafrahmen aufweist.
Genau davon ging die Schwurgerichtskammer, im Gegensatz zum Staatsanwalt, aus. Die beiden Schwestern beschrieb der Richter als „die Drahtzieher“. Erst durch sie sei der Angeklagte in die Tat hineingezogen worden. Schon vor der Tat sei durch Nachrichten der Geschwister untereinander klar geworden, dass sie 2000 Euro erpressen wollten.
Chats schwer zu ertragen
Allerdings zeigten diese auch die prekäre Situation der beiden Frauen. Die 26-Jährige und die 23-Jährige hätten demnach oft über Geldsorgen gesprochen. Aufgrund dieser hätten sie für Sex-Leistungen mit dem Geschädigten Geld bekommen. Es sei schwer zu ertragen gewesen, diese Chats zu lesen, so der Richter. Demnach habe auch der Ex-Freund, der die finanzielle Situation der beiden ausgenutzt habe, eine Rolle in dieser Geschichte gespielt.
Dennoch sei es eine schwere Straftat, die die Schwestern durch „Instrumentalisieren und Spiele spielen“ mit anderen Leuten begangen hätten. Diese hätten für schwere Folgen beim Opfer gesorgt, das in der Folge sogar für einige Zeit zurück zu seinem Vater gezogen sei, um sich sicher zu fühlen.
Schwestern zeigen Reue
Zu Gunsten aller Angeklagten ausgelegt wurde, dass sie ein Geständnis abgelegt hatten. Die beiden Schwestern hatten zudem zur Aufklärung des Falls beigetragen und seien durch die Untersuchungshaft stark beeindruckt worden. Daher wertete das Gericht die Tat als minderschweren Fall.
Somit wurden die beiden Schwestern, die Reue zeigten und versicherten, dass sie so etwas nie wieder tun würden, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Der 23-Jährige hingegen wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Bei ihm kam erschwerend hinzu, dass er in den Monaten zuvor weitere Taten begangen hatte. So wurde er wegen Beleidigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Nötigung schuldig gesprochen. Für die Schwestern ist das Urteil bereits rechtskräftig.