Der Anwalt Robert Phleps (links) lässt für seinen Mandanten das Urteil prüfen. Foto: Ralf Deckert

Das Urteil des Freiburger Landgerichts im Simonswälder Mordprozess ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte im Simonswälder Mordprozess hat gegen das Urteil des Freiburger Landgerichts Revision eingelegt. Das hat Robert Phleps, einer der beiden Verteidiger des Angeklagten, am Dienstag auf Nachfrage bestätigt. Der 35-Jährige war vor einer Woche wegen Mordes an seiner Ehefrau (36) Ende Juni 2024 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dabei hatte das Gericht auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nach frühestens 15 Jahren unmöglich machen würde, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

 

Urteil wird auf Rechtsfehler überprüft

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun das Freiburger Urteil auf mögliche Rechtsfehler hin untersuchen. Sollten solche Fehler gefunden werden, müsste das Verfahren wiederholt werden. „Man muss sehen, was kommt“, so Anwalt Robert Phleps mit Blick auf die kommenden Wochen. Der Vorsitzende Richter im Freiburger Prozess, Arne Wiemann, ist in Justizkreisen für seine rechtlich sauber begründeten Urteile bekannt.

Der Angeklagte hatte seine Frau mit mehr als einem Dutzend Gegenständen wie einer Bratpfanne, einem Baseball-Schläger und einem Ziegelstein über mehrere Stunden hinweg zu Tode geprügelt.