Präsenzsitzungen hält der Simmozheimer Gemeinderat derzeit in der Geißberghalle ab. Foto: Tröger Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinde Simmozheim muss Hauptsatzung ändern

Simmozheim. Künftig ist es in Simmozheim möglich, virtuelle Gemeinderatssitzungen abzuhalten. Einstimmig wurde die dafür nötige Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Übergangsweise war das schon bis Ende 2020 per Ausnahmeregelung möglich, seit Januar 2021 ist dafür jetzt die Hauptsatzungsregelung vorgeschrieben.

Für den Fall der Fälle

"In der jetzigen Situation sind für uns Präsenzsitzungen noch die richtige Form, wir wollen jedoch gewappnet sein", machte Bürgermeister Stefan Feigl klar. Die Sitzungen finden seit Längerem in der Geißberghalle statt. Es gibt dort viel Platz, so dass die Abstände, auch für die Zuhörer, großzügig eingehalten werden können. Alle weiteren Hygienevorschriften werden ebenfalls beachtet. Es werden neuerdings FFP2-Masken an alle Teilnehmenden ausgegeben, und zudem sorgt die ständige Lüftung für saubere Luft.

"Deshalb wollen wir sehr, sehr vorsichtig mit der Möglichkeit virtueller Sitzungen umgehen", so der Schultes. Denn noch seien nicht alle rechtlichen Fragen abschließend geklärt. So seien Rechtsunsicherheiten bei Beschlüssen, selbst wenn alle Vorschriften eingehalten werden, nicht ausgeschlossen, Stichwort Gerichtsfestigkeit. "Für die technischen Möglichkeiten muss die Gemeinde sorgen, sowohl bei Ihnen daheim und für die Übertragung der Videokonferenz in einen öffentlich zugänglichen Raum für die Zuhörer, in dem auch die Verwaltung dann präsent sein müsste", machte Feigl auf zusätzliche Kosten aufmerksam.

Bei dem relativ kleinen Gremium von zwölf Gemeinderäten sieht die Verwaltung mit Blick auf das Infektionsrisiko keinen Vorteil von technisch aufwändigen Video-Sitzungen zu den Präsenzsitzungen in der Geißberghalle. Häufigkeit und Dauer von Präsenzsitzungen könne man aufs Notwendigste beschränken, jedoch sollen die wichtigen, nicht aufschiebbaren Themen auch in nächster Zeit in der Geißberghalle öffentlich behandelt werden, so die Meinung von Bürgermeister und Verwaltung. Dieser schloss sich der Rat ohne Diskussion an.

Befugnis erweitert

Im Zuge der notwendigen Änderung der Hauptsatzung beschloss das Ratsgremium ebenfalls einstimmig die Anpassung der Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters. Diese war bisher auf 10 000 Euro festgelegt, künftig kann der Schultes im Haushaltsplan bereitgestellte Mittel im Einzelfall bis zur Höhe von 15 000 Euro selbst bewirtschaften, sprich ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss selbst ausgeben. Dies wäre besonders bei den anstehenden Großprojekten hilfreich und könne Entscheidungen beschleunigen, so Feigl. Er sagte auf Anregung von Rainer Bauser zu, den Rat über solche Vorgänge in der sich jeweils anschließenden Sitzung zu informieren.