Mit sieben Ja- gegen sechs Nein-Stimmen beschloss der Simmozheimer Gemeinderat, den kompletten Erlass der Betreuungsgebühren für Kitas und Schülerladen für die Monate April bis Juni.Foto: Bernd Thissen/dpa Foto: Schwarzwälder Bote

Betreuung: Abstimmung im Gemeinderat fällt knapp aus / Elternbeiträge generell um 1,9 Prozent erhöht

Wie landesweit mussten auch in Simmozheim die Kitas und der Schülerladen ab dem 17. März Corona-bedingt schließen beziehungsweise eine Notbetreuung für Kinder anbieten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind. Was bedeutet das in Bezug auf die Gebühren?

Simmozheim (jt). Nach sukzessiven Öffnungen über die Monate April, Mai und Juni sind seit 29. Juni die Betreuungseinrichtungen wieder im Regelbetrieb geöffnet. Der Gemeinderat hatte jüngst über den endgültigen Erlass der Gebühren für April bis Juni zu beschließen.

Für den Monat März wurden die Benutzungsgebühren für die Kitas und den Schülerladen noch in voller Höhe erhoben. Für April, Mai und Juni wurden sie vorläufig ausgesetzt, sofern die Betreuung nicht tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Die Summe der ausgesetzten Gebühren für diese Monate beläuft sich auf 50 900 Euro, wie Kämmerin Renate Meyer vortrug. Im Haushaltsplan, der im Juni 2020 festgestellt wurde, sind bereits Mindereinnahmen berücksichtigt, so dass sich noch rund 19 300 Euro als Mindereinnahmen entgegen dem Planansatz ergeben. An Corona-Soforthilfe als Ausgleich für die Gebührenausfälle erhielt die Kommune in den Monaten April und Mai vom Land knapp 38 000 Euro.

Zuerst dagegen

"Ich war ja erst gegen den Erlass der Gebühren", meldete sich Chris Laich zu Wort, "jetzt bin ich dafür, dass man alle Gebühren erlässt". Die Gemeinde sei eine Solidargemeinschaft, die in Notzeiten für die Bürger da sei. Die Kosten (für Personal zum Beispiel) wären so oder so angefallen. Für Verkäuferinnen oder für alle in Pflegeberufen sei es in der Hochphase der Corona-Krise nicht lustig gewesen, zu arbeiten. Diese Familien könne man durch den Erlass etwas entlasten. Sabine Fels wollte, analog zum Beschlussvorschlag der Verwaltung, Leistungen wie die Notbetreuung oder den eingeschränkten Regelbetrieb, die ja erbracht wurden, abgerechnet haben. Demgegenüber schlossen sich Gerd Uwe Koske und Jennifer Lachenmann Laichs Vorschlag an, den Eugen Häberle dann auch als Antrag stellte. Mit sieben Ja- gegen sechs Nein-Stimmen beschloss das Gremium, den kompletten Erlass der Betreuungsgebühren für Kitas und Schülerladen für die Monate April bis Juni.

In der Sitzung hatte der Rat auch die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Kitas Max und Moritz sowie Schillerfalter für das Kindergartenjahr 2020/21 zu beschließen. Bei der Festlegung orientiert sich die Gemeinde an den Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände.

150 statt 147 Euro

Die Bemessung orientiert sich auch an der familienbezogenen Sozialstaffelung, die alle in der Familie lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Grundsätzlich soll nach den Empfehlungen ein Deckungsgrad von 20 Prozent erreicht werden. Die Verwaltung schlägt eine pauschale moderate Erhöhung der Elternbeiträge um 1,9 Prozent vor. Diese soll einerseits die Eltern nicht über Gebühr belasten, andererseits den ständig steigenden Kosten Rechnung tragen. Wie bisher sollen elf Monatsbeiträge erhoben werden. Für eine Familie mit einem Kind über drei Jahren bedeutet die Erhöhung um 1,9 Prozent zum Beispiel einen künftigen Monatsbeitrag in Höhe von 150 Euro gegenüber bisher 147 Euro. Für drei Kinder in der Betreuung ergibt sich eine Steigerung pro Kind und Monat von 73 auf 74 Euro. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren können die Eltern wählen zwischen sechs oder sieben Stunden pro Tag. In der Krippe stehen weitere flexible Modelle zur Wahl. Bei einer Sechs-Stunden-Betreuung an zum Beispiel drei Tagen pro Woche erhöht sich der Monatsbeitrag bei einem Kind in der Betreuung von 226 auf 230 Euro. Nehmen drei Kinder einer Familie eine Betreuung in den Simmozheimer Kitas in Anspruch, erhöht sich die Gebühr im Beispielfall pro Monat und Kind von 113 auf 115 Euro. Die Gebühr für den in der Krippe zubuchbaren Flexitag bleibt wie bisher bei 24 Euro.

Die gebührenfähigen Kosten für die Kindertageseinrichtungen belaufen sich laut Haushaltsplan 2020 auf rund 1,55 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2020/21 ergibt sich ein Gebührenaufkommen von rund 204 000 Euro im Jahr, heißt es in der Sitzungsvorlage. Der Kostendeckungsanteil liegt mit 13,8 Prozent damit deutlich unter den angestrebten 20 Prozent. Der Rat stimmte der Gebührenkalkulation einstimmig zu und beschloss die entsprechend geänderte Satzung zur Erhebung der Benutzungsgebühren.