Das Vereinsheim "Hütte" in Simmersfeld wurde in den Jahren 1990 bis 1992 mit viel Eigenleistungen gebaut. Foto: Köncke

Geländer nicht vorschriftsmäßig gesichert? Geldstrafe von jeweils 2400 Euro.

Ein 13-jähriges Mädchen aus dem Kreis Freudenstadt ist in Simmersfeld vom Podest des Vereinsheims "Hütte" gefallen und hat sich beim Sturz schwer verletzt. Das Amtsgericht Nagold verurteilte den Vereinsvorsitzenden und seinen Stellvertreter wegen Nichteinhaltung geltender Sicherheitsvorschriften zu einer Geldstrafe von jeweils 2400 Euro.

Simmersfeld - Im April 2019 bestiegen drei Mädchen und ein Junge aus der Umgebung gegen Mittag die Außentreppe der "Hütte", ließen sich am oberen Ende auf dem Podest nieder, rauchten Zigaretten, hörten laute Musik, sprangen ausgelassen herum und filmten sich gegenseitig mit ihrem Smartphone.

Plötzlich verlor die 13-Jährige den Halt, stürzte dreieinhalb Meter in die Tiefe, blieb bewusstlos auf dem Boden liegen und blutete am Kopf. Kurze Zeit später trafen ein Rettungswagen und der Notarzt ein. Die Schülerin wurde mit dem Hubschrauber in eine Tübinger Klinik geflogen. Der behandelnde Arzt stellte eine schwere Gehirnerschütterung, Prellungen und weitere Verletzungen fest.

Geländer nicht vorschriftsmäßig gesichert?

"Wir haben uns telefonisch nach ihr erkundigt", erklärte der Vereinsvorsitzende in der Verhandlung, die nicht am Amtsgericht in Nagold, sondern im Simmersfelder Kursaal stattfand. Die Prozessbeteiligten wollten sich vor Ort informieren, wie es zu dem Unfall kommen konnte.

Die Staatsanwaltschaft warf der Vereinsführung vor, das Geländer nicht vorschriftsmäßig mit einem Schloss, sondern mit einem Riegel gesichert zu haben. Damit sei der Strafbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt. Die Verteidiger aus Tübingen machten geltend, die Kinder hätten das Obergeschoss gar nicht betreten dürfen und das verletzte Mädchen sei unachtsam gewesen, sonst wäre das Unglück nicht passiert, insofern trage sie eine Mitschuld.

Festzuhalten bleibe, dass geltende Vorschriften nicht eingehalten wurden, erklärte Richter Martin Link und verurteilte die Vorstände zu einer Geldstrafe von jeweils 2400 Euro. In seiner Begründung führte der Richter aus, dass beide rein rechtlich belangt werden könnten, er aber bewusst von einer harten Bestrafung abgesehen habe, "weil es sonst bald keinen ehrenamtlichen Vereinsvorsitzenden mehr gibt". Das Vereinsheim Hütte wurde in den Jahren 1990 bis 1992 mit vielen Eigenleistungen der aktuell 110 Mitglieder aufgebaut und die Schulden von 60.000 DM im Laufe der Zeit abgetragen.